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Arbeitsrecht aktuell: 10/122 Betriebsversammlung: Arbeitgeber muss Mietmöbel zahlen




Anmietung von Stehtischen für Betriebsversammlung kann erforderlich sein

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

25.06.2010. Arbeitgeber müssen die Kosten tragen, die dem Betriebsrat bei der Betriebsratstätigkeit bestehen, wenn die Kosten erforderlich sind.

Hat der Betriebsrat ein bestimmtes Durchführungskonzept bei einer Betriebsversammlung geplant, dass zusätzliche Kosten verursacht, können auch diese Kosten noch erforderlich sein. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

von Rechtsanwältin Nina Lüking, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover

Kostentragung für Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber

Arbeitgeberer müssen die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten tragen (§ 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG). Welche Kosten dies umfasst ist immer wieder Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Die Rechtsprechung ist dabei in einigen typischen Konstellationen mittlerweile so detailliert, dass in diesen Fällen relativ sicher vorab feststeht, was der Arbeitgeber zahlen muss. Das gilt etwa bei Schulungskosten, Kosten für Büromittel (Computer, Telefon, Internet) und für die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts. Immer wieder gibt es jedoch auch untypische Konstellationen, bei denen noch nicht sicher vorhergesagt werden kann, ob der Arbeitgeber die Kosten tragen muss.

Im Grundsatz gilt: Der Arbeitgeber trägt nur die Kosten, die dem Betriebsrat im Rahmen seiner gesetzlich umrissenen Betriebsratstätigkeit entstehen, also nicht für Aufgaben außerhalb seiner eigentlichen Befugnisse. Außerdem müssen die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung notwendig sein. Die Beurteilung, was notwenig ist, darf der Betriebsrat selber abschätzen, d.h. Arbeitgeber und Gerichte dürfen hier nicht mitreden. Der Betriebsrat muss sich auch nicht schon im vorhinein mit dem Arbeitgeber über die Kosten abstimmen. Geprüft wird jedoch, ob der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat. Er muss nämlich sein Interesse an einer effizienten Betriebsratstätigkeit gegen das Interesse des Arbeitgebers an der Wirtschaftlichkeit der Ausgaben abwägen.

Diese Anforderungen sind zugrunde zu legen, um zu beurteilen, welche Kosten der Betriebsrat bei der Planung und Durchführung von Betriebsversammlungen als notwendig erachten darf. Unproblematisch ist dabei, dass Betriebsversammlungen zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats gehören (§§ 42 ff. BetrVG). Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat hierfür deswegen Räume zur Verfügung stellen und die mit der Versammlung verbundenen Kosten tragen. Problematisch ist allerdings, welche Kosten bei der Durchführung einer Betriebsversammlung notwendig sind.

Diese Frage stellt sich etwa, wenn der Betriebsrat für die Betriebsversammlung eine spezielle Ausstattung beschafft. Hierzu äußert sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09).

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: Betriebsrat mietet Stehtische für Betriebsversammlung und fordert Kostenübernahme vom Arbeitgeber

Der Betriebsrat wollte, dass der Arbeitgeber für Kosten in Höhe von 232,05 EUR aufkommen sollte. Im Rahmen einer Betriebsversammlung hatte der Betriebsrat nämlich von einem Party- und Zeltservice acht Stehtische zu diesem Preis angemietet. Der Betriebsrat hatte nämlich ein spezielles Gestaltungskonzept für die Betriebsversammlung geplant. Dabei sollte es Gruppen der Belegschaft möglich sein, sich zwanglos an Stehtischen zusammenzufinden, um ins Gespräch zu kommen und Problem artikulieren zu können.

Der Arbeitgeber weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Im Betrieb seien schließlich ausreichend „normale“ Tische vorhanden gewesen, die der Betriebsrat hätte nutzen können. Notfalls hätten die Arbeitnehmer Notizen auch auf dem Boden sitzend vornehmen können. Deshalb sei die Anmietung von Stehtischen nicht zwingend erforderlich gewesen.

Der Betriebsrat verwies auf sein Gestaltungskonzept, dass die Stehtische erforderlich mache. Die Kosten von 232,05 EUR seien außerdem kaum ins Gewicht gefallen.

Eine Einigung scheiterte. Der Betriebsrat versuchte deswegen, den Arbeitgeber gerichtlich zur Kostenübernahme zu verpflichten. Damit hatte er vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern Erfolg (Beschluss vom 11.11.2009, 1 BV 49/09). Daraufhin legte der Arbeitgeber Beschwerde zum LAG ein.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Kosten für Anmietung von Stehtischen (noch) erforderlich. Arbeitgeber muss Kosten übernehmen

Auch vor dem LAG gewann der Betriebsrat. Die Anmietung der Stehtische war nach Auffassung des LAG gerade noch vom Beurteilungsspielraum des Betriebsrats umfasst, auch wenn dieser von dem Betriebsrat „bis zur äußersten Grenze ausgeschöpft“ worden war.

Das Argument des Betriebsrats, die Kosten seien kaum ins Gewicht gefallen, ließ das LAG dagegen nicht gelten.

Entscheidend war jedoch, dass der Betriebsrat ein bestimmtes Gestaltungskonzept geplant hatte, dass Stehtische beinhaltete. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört nämlich nicht nur die Durchführung von Betriebsversammlungen sondern auch das Recht, hierfür nach einem bestimmten Konzept zu verfahren. Da Ziel einer Betriebsversammlung der Informationsaustausch und die Kommunikation innerhalb der Belegschaft ist, durfte der Betriebsrat auch ein Konzept entwickeln, dass dazu dienen sollte, dass Probleme innerhalb der Belegschaft klar angesprochen werden. Stehtische sind nach Ansicht des LAG geeignet, dieses Konzept zu verwirklichen. Der Betriebsrat muss sich vor allem nicht darauf verweisen lassen, Notizen am Boden zu machen, so das LAG

Fazit: Eine der Kernaufgabe des Betriebsrats ist die Durchführung von Betriebsversammlungen. Dazu gehört auch die Planung, wie die Betriebsversammlung ablaufen soll. Neben der inhaltlichen Gestaltung ist dies der äußere Rahmen, in dem die Betriebsversammlung ablaufen soll, also wie Kommunikationsprozesse ablaufen sollen und wie sichergestellt wird, dass die Probleme der Belegschaft effektiv zur Sprache kommen.

Nach diesem Konzept darf der Betriebsrat dann auch die Räumlichkeiten und die Ausstattung auswählen. Lässt sich das mit im Betrieb vorhandenen Mitteln nicht verwirklichen, muss der Arbeitgeber die Mehrkosten übernehmen.

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Letzte Überarbeitung: 9. Januar 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10