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20/057b EuGH zur Ein­grup­pie­rung von EU-Aus­län­dern

Die Stu­fen­zu­ord­nung von Ta­rif­be­schäf­tig­ten muss ein­schlä­gi­ge Be­rufs­er­fah­run­gen im EU-Aus­land be­rück­sich­ti­gen: Eu­ro­päi­scher Ge­richts­hof, Ur­teil vom 23.04.2020, C-710/18
Europa, Europäische Union, Landesflaggen

29.04.2020. Wer im öf­fent­li­chen Dienst als Ta­rifar­beit­neh­mer be­schäf­tigt ist, kann nach § 16 Ta­rif­ver­trag für den öf­fent­li­chen Dienst der Län­der (TV-L) ver­lan­gen, dass ihm ent­spre­chen­de Be­rufs­er­fah­rung für die Ein­ord­nung zu der pas­sen­den Ge­halts­stu­fe an­er­kannt wird.

Je­doch be­schränk­te der § 16 TV-L dies nur auf Ar­beits­er­fah­run­gen bei den­sel­ben Ar­beit­ge­bern bzw. im glei­chen Bun­des­land. Sons­ti­ge Ar­beits­er­fah­run­gen wur­den da­ge­gen nur be­grenzt be­rück­sich­tigt.

Da­ge­gen hat sich ei­ne Leh­re­rin ge­wehrt, die län­ge­re Zeit lang in Frank­reich ar­bei­te. Schließ­lich leg­te das Bun­des­ar­beits­ge­richt dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof den Fall vor.

Die­ser ent­schied, dass ei­ne sol­che Re­ge­lung ge­gen die Ar­beit­neh­mer­frei­zü­gig­keit aus Art. 45 Abs. 1 AEUV ver­stößt: Eu­ro­päi­scher Ge­richts­hof, Ur­teil vom 23.04.2020, C-710/18.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 09|2020 EuGH: Be­rufs­er­fah­rung im Aus­land zählt beim Ta­rif­ge­halt.

Letzte Überarbeitung: 5. November 2021

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