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BFH, Ur­teil vom 11.11.2009, IX R 1/09

   
Schlagworte: Abfindung, Einkommensteuer
   
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.11.2009
   
Leitsätze: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Vorinstanzen: Finanzgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2008, 3 K 101/05
   

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