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OLG Cel­le, Be­schluss vom 03.08.2006, 13 U 72/06

   
Schlagworte: Dienstleistungsfreiheit, Tariftreue
   
Gericht: Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen: 13 U 72/06
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 03.08.2006
   
Leitsätze: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des EG-Vertrages gemäß Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt es eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach den EG-Vertrag dar, wenn dem öffentlichen Auftraggeber durch ein Gesetz aufgegeben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen (Rn.45)(Rn.48)(Rn.49)?
Vorinstanzen: Landgericht Hannover, 18 O 47/05
   

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zum ganzen Urteil 13 U 72/06