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BAG, Ur­teil vom 10.11.2016, 2 AZR 543/83

   
Schlagworte: Sozialauswahl, Änderungskündigung, Dominotheorie
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 543/83
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.11.2016
   
Leitsätze:

1. Bei der sozialen Auswahl gemäß §1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hat der Arbeitgeber zwar keinen Ermessens- wohl aber einen Wertungsspielraum.

2. Wird mehreren Arbeitnehmern aus, dringenden betrieblichen Gründen zur selben Zeit gekündigt, einem vergleichbaren Arbeitnehmer dagegen nicht, der erheblich weniger hart von der Kündigung betroffen wäre, so können sich alle gekündigten Arbeitnehmer auf diesen Auswahlfehler mit Erfolg berufen.

Es bleibt unentschieden, ob der Arbeitgeber den Auswahlfehler nachträglich dadurch korrigieren kann, daß er dem weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer kündigt und dafür einem der gekündigten Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 27.07.1982, 3 Ca 188/82
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27.04.1983, 14 So 1213/82
   

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