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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 07.04.2010, 29 Ga 5197/10

   
Schlagworte: Weiterbeschäftigungsanspruch, Fristlose Kündigung
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 29 Ga 5197/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.04.2010
   
Leitsätze:

1. Nach der Rechtsprechung des BAG besteht der vorläufige Weiterbeschäftigungsanspruch auch dann, wenn zwar noch kein erstinstanzliches Urteil betreffend die Kündigungsschutzklage ergangen ist, die Kündigung jedoch offensichtlich unwirksam ist.

2. Eine fristlose Kündigung wegen gewerkschaftlicher Betätigung ist in der Regel offensichtlich unwirksam.

3. Ein Verfügungsgrund für die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung kann darin liegen, dass dem gekündigten Piloten bei längerem Nichteinsatz Nachschulungen, beaufsichtigte Flüge oder Flugsimulatortests zur Erhaltung seiner beruflichen Qualifikation obliegen.

Vorinstanzen:
   

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