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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 18.06.2010, 6 Sa 271/10

   
Schlagworte: Mobbing
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Sa 271/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.06.2010
   
Leitsätze: Es kann nicht von sog. Mobbing gesprochen werden, wenn auch eine Gesamtschau nicht erkennen lässt, dass zum Teil Jahre auseinander liegende Vorgänge in einem inneren Zusammenhang gestanden und dazu gedient haben oder auch nur geeignet waren, die Würde des Arbeitnehmers zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen, wie in § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Voraussetzung einer Benachteiligung in Form der Belästigung für spezielle Diskriminierungsmotive umschrieben ist, was sich aber auch auf jede Form von Mobbing übertragen lässt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 6.11.2009, 6 Ca 19555/08
   

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