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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

   
Schlagworte: Kündigung: Betriebsbedingt, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 12 Sa 2468/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 03.03.2009
   
Leitsätze:

Beschäftigt ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeitnehmer, so hat er zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers zunächst den Einsatz des Leiharbeitnehmers zu beenden, soweit dieser auf einem für die Stammarbeitskraft geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird. (Rn.18)

Wird der Leiharbeitnehmer zur Krankheitsvertretung beschäftigt, so erfolgt der Einsatz gleichwohl auf Dauerarbeitsplätzen, wenn der Vertretungsbedarf ständig und ununterbrochen anfällt und der Arbeitgeber hierfür im Tätigkeitsbereich der zu kündigenden Stammarbeitskraft dauerhaft Personal beschäftigt. Ein solcher - geeigneter - Arbeitsplatz steht dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung einer Stammarbeitskraft entgegen. (Rn.21)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 15.10.2008, 6 Ca 1307/08
   

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