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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 30.07.2009, 33 Ca 5772/09

   
Schlagworte: Diskriminierung: Weltanschauung
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 33 Ca 5772/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.07.2009
   
Leitsätze:

Eine unterschiedliche Behandlung einer Bewerberin oder eines Bewerbers wegen eines absehbaren Konflikts mit langjährig Beschäftigten, der sich an der früheren Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik entzündet, ist keine (unerlaubte) Benachteiligung wegen der Weltanschauung.

Vorinstanzen:
   

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