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21/015b Bestimmtheit eines Antrags auf befristete Arbeitszeitverringerung

10.03.2021. Wenn sich ein Arbeitnehmer und die Pflege seines minderjährigen Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern möchte und die Pflegezeit mit der Arbeitszeit kollidiert, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber befristet eine Arbeitszeitverringerung vereinbaren.
Dies bedeutet, dass für eine von den Parteien bestimmte Zeit die übliche Arbeitszeit reduziert wird. Nach § 9a Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche sogenannte Brückenteilzeit.
Ein Anspruch kann jedoch auch aus anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise Tarifverträgen, hergeleitet werden. Daher muss ein Antrag auf Brückenteilzeit für den Empfänger erkennen lassen, auf welche Rechtsgrundlage der Antrag gestützt wird.
Dabei kann sich das Vertragsangebot auch gestaffelt auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28.10.2020, 12 Sa 450/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht LAG Düsseldorf: Ein Antrag auf Brückenteilzeit muss § 9a TzBfG als Rechtsgrundlage erkennen lassen.
Letzte Überarbeitung: 20. Juli 2021
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