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ARBEITSRECHT AKTUELL // 25/012

Di­gi­ta­le Ar­beits­ver­trä­ge: Än­de­rung der Form­vor­schrif­ten

Ar­beits­ver­trä­ge kön­nen seit An­fang des Jah­res nun auch in Text­form ab­ge­schlos­sen wer­den.
Dokument mit Unterschriftenzeile und Füller

09.05.2025. Seit dem 1. Ja­nu­ar 2025 kön­nen Ar­beits­ver­trä­ge in Text­form ab­ge­schlos­sen wer­den – et­wa per E-Mail oder PDF, oh­ne hand­schrift­li­che Un­ter­schrift. Mög­lich macht dies das Bü­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV, das die An­for­de­run­gen des Nach­weis­ge­set­zes mo­der­ni­siert. Die Re­ge­lung soll Un­ter­neh­men ent­las­ten und di­gi­ta­le Ab­läu­fe för­dern.

Vor­aus­set­zung ist, dass der Ver­trag les­bar, spei­cher- und aus­druck­bar ist und die Per­son des Ab­sen­ders er­kenn­bar wird. Ei­ne Auf­for­de­rung zur Emp­fangs­be­stä­ti­gung soll­te ent­hal­ten sein.

Wich­tig ist aber: In be­stimm­ten Fäl­len bleibt die Schrift­form ver­pflich­tend. So et­wa bei be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trä­gen oder in ri­si­ko­be­haf­te­ten Bran­chen wie dem Bau­ge­wer­be.

 

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie zum Bei­spiel hier:

https://www.lex­wa­re.de/wis­sen/mit­ar­bei­ter-ge­halt/di­gi­ta­ler-ar­beits­ver­trag-und-wei­te­re-for­mer­leich­te­run­gen-die­se-neue­run­gen-gel­ten-2025/

https://www.per­so­nio.de/blog/aen­de­run­gen-ar­beits­recht-2025/#aen­de­rung-1-bue­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz-iv

Letzte Überarbeitung: 14. Mai 2025

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