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Hinweisgeber darf sich für Meldungen anwaltlich beraten lassen
11.09.2025 Eine Mitarbeiterin eines Investmentunternehmens hatte als Hinweisgeberin mit Behörden kooperiert und sich dabei anwaltlich unterstützen lassen. Ihr Vorgesetzter untersagte ihr, ihren Rechtsanwalt bei fachlichen Themen des Tagesgeschäfts einzubeziehen. Dagegen beantragte sie im Eilverfahren die Aufhebung des Verbots.
Das Hessische LAG wies die Beschwerde zurück. Zwar kann eine Beschränkung des Austauschs mit dem eigenen Rechtsanwalt eine Benachteiligung nach § 36 Abs. 1 HinSchG darstellen, soweit die Kommunikation für die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Hinweisgebermeldungen erforderlich ist. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber seine zunächst zu weit gefasste Weisung jedoch entsprechend eingeschränkt, sodass keine Wiederholungsgefahr mehr bestand.
Ein Unterlassungsanspruch der Hinweisgeberin bestand daher nicht: Hessisches LAG, Urteil vom 30.05.2025, 10 GLa 337/25
Weitere Informationen: Update Arbeitsrecht 08|2025 Hessisches LAG: Abwehrrechte des Hinweisgebers gegenüber dem Arbeitgeber
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Rechtsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Haftung des Arbeitgebers
Letzte Überarbeitung: 26. August 2026
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