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ARBEITSRECHT AKTUELL // 25/018

Wich­ti­ge Neu­re­ge­lun­gen für El­tern

Im Lau­fe die­sen Jah­res tre­ten wich­ti­ge Än­de­run­gen beim El­tern­geld und an­de­ren fa­mi­li­en­be­zo­ge­nen Leis­tun­gen in Kraft.
Elternzeit, Elterngeld, Eltern mit Kind

21.05.2025. Zum 1. April 2025 wird die Ein­kom­mens­gren­ze für den El­tern­geld­be­zug auf ein­heit­lich 175.000 Eu­ro zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men ge­senkt – so­wohl für Paa­re als auch für Al­lein­er­zie­hen­de. Zu­dem dür­fen El­tern das Ba­sis­el­tern­geld künf­tig nur noch für ei­nen Mo­nat gleich­zei­tig be­zie­hen.

Ab Mai 2025 ge­nügt für die Be­an­tra­gung der El­tern­zeit die Text­form, wie et­wa per E-Mail. Steu­er­lich kön­nen El­tern nun 80 Pro­zent der Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten bis zu 6.000 Eu­ro pro Kind ab­set­zen.

Auch das Kin­der­geld und der Kin­der-So­fort­zu­schlag stei­gen leicht - auf 255 Eu­ro Kin­der­geld und 25 Eu­ro So­fort­zu­schlag im Mo­nat. Bous­zah­lun­gen der Kran­ken­kas­sen für ge­sund­heits­be­wuss­tes Ver­hal­ten blei­ben bis zu 150 Eu­ro jähr­lich steu­er­frei. Die­se Neu­re­ge­lun­gen sol­len ge­zielt ent­las­ten, be­tref­fen je­doch vor al­lem Fa­mi­li­en mit hö­he­rem Ein­kom­men spür­bar.

 

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zu die­sen The­men­be­rei­chen fin­den Sie zum Bei­spiel auf der Sei­te der Spar­kas­se:

https://www.spar­kas­se.de/ak­tu­el­les/neu­es-fu­er-el­tern-2025.html

Letzte Überarbeitung: 21. Mai 2025

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