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Arbeitsrecht aktuell: 10/108 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar




Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar

von Inge Böttcher, 3. Auflage 2009, 189 Seiten, 24,90 EUR: Bund-Verlag

08.06.2010. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch von Eltern auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber und den sozialrechtlichen Anspruch auf Gewährung von Elterngeld.

Rechtsanwältin Inge Böttcher hat hierzu einen im Bund-Verlag erschienenen Basiskommentar verfasst. Im folgenden wird das Buch kurz besprochen. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar, Bund-Verlag, 3. Auflage 2009, 189 Seiten, 24,90 EUR

von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat 2007 das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst. Es regelt die Voraussetzungen für den sozialrechtlichen Anspruch auf Elterngeld und den privatrechtlichen Anspruch auf Elternzeit.

Im Vergleich zum Vorgängergesetz wurden die Leistungen und Ansprüche erhöht und so für einen weiteren Personenkreis attraktiv gemacht, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Insbesondere, um auch Männern einen Anreiz zu geben, sich verstärkt an der Erziehung zu beteiligen.

Kommentar für Praktiker und Arbeitnehmer

Die Verfasserin Inge Böttcher ist Rechtsanwältin in Delmenhorst und als Referentin in der Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Frauen tätig. Sie legt hier die dritte Auflage ihres Basiskommentars vor.

Das einführende Vorwort gibt bereits einen Überblick über dessen Ziele und Instrumente sowie die wesentlichen Änderungen zum Vorgängergesetz. Wie dieses, regelt das BEEG in seinem ersten Teil (§§ 1 – 14 BEEG) die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld. Der zweite Abschnitt (§§ 15 – 21 BEEG) enthält im Wesentlichen den Anspruch auf Elternzeit, ein bis zu 14-monatiger „unbezahlter Urlaub“ zur Erziehung der Kinder und diesen ausgestaltende Vorschriften, beispielsweise einen Sonderkündigungsschutz und spezielle Reglungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen.

Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Praktiker und Arbeitnehmer und will eine Auseinandersetzung mit allen praxisrelevanten Frage des Elternrechts in verständlicher Sprache und Aufbereitung geben. Das Konzept geht auf. Die Einzelnen Vorschriften werden entlang der Rechtsprechung sowie der überwiegenden Meinung der Literatur dargestellt. Da es sich um ein sehr junges Gesetz handelt, fehlen allerdings in weiten Teilen noch höchstricherliche Judikate, so dass weitgehend auf die zum Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ergangene Rechtsprechung und auf die Gesetzgebungsmaterialien zurückgegriffen wird.

Verständliche Sprache, übersichtlicher Aufbau

Auf eine allzu „juristische“ Sprache verzichtet die Verfasserin dankenswerterweise.

Durch Hervorhebungen im Text und viele Zwischenüberschriften lassen sich spezielle Sachfragen auch beim Durchblättern schnell auffinden. In die Kommentierung eingefügte Beispiele machen das Erläuterte anschaulich.

Dem Konzept eines Basiskommentars entsprechend, unterlässt es die Autorin weitgehend, Streitigkeiten in aller Breite auszuführen, sondern konzentriert sich auf die wesentliche Systematik des Gesetzes und auf eine verständliche greifbare Darstellung. So legt sie besonderen Wert auf die Berechnung des individuellen Elterngeldes nach § 2 BEEG. Bei der Erörterung der persönlichen Voraussetzungen des Elterngeldanspruches nach § 1 BEEG geht bei diesem Konzept leider die schon zum BErzGG umstrittene Frage etwas unter, inwieweit es zulässig ist, dass Nicht-EU Ausländer abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus unterschiedlich behandelt werden, die zur Zeit auch dem Bundesverfassungsgericht vorliegt.

In der Kommentierung des zweiten Teils des Gesetzes, das den privatrechtlichen Elternzeitanspruch und seine Folgen regelt, steht ebenfalls die „Alltagstauglichkeit“ im Vordergrund. Insbesondere überzeugt, dass die Auswirkungen von Elternzeit auf andere für Arbeitnehmer relevante Rechtsgebiete (Krankenversicherung, Urlaubsrecht, Gratifikationen) ausführlich dargestellt werden. Auch hier bewährt sich die Beispielstechnik der Autorin, die etwa Formulierungsvorschläge für Anträge zur Arbeitszeitreduzierung anbietet.

Im Anhang sind Landesgesetze über Erziehungsgeldansprüche und Gesetze zu Elternzeitansprüchen für Staatsbedienstete abgedruckt, so dass der Kommentar insoweit die im Zusammenhang mit Elterngeld und Erziehungszeit relevante Vorschriften vollständig abdeckt.

Als Hilfe für die Betriebsratsarbeit und für den interessierten Laien ist auch die dritte Auflage des Basiskommentars uneingeschränkt ans Herz zu legen. Aber auch für Angehörige der rechtsberatenden Berufe, zumal wenn deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht ohnehin im Sozial- und Arbeitsrecht liegt, lohnt sich ein Blick allemal. Zumal gerade zum BEEG keine unbeschränkte Vielfalt an Kommentierungen vorliegt.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 9. Januar 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
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Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Köln, 09.05.2012
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Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

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Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10