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Arbeitsrecht aktuell: 10/164 Beschäftigungschancengesetz, Teil 3: Transferleistungen
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Anspruchsvoraussetzungen bei Transferleistungen werden verschärft
BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454
24.08.2010. Je schwieriger die Zeiten, desto optimistischer die Gesetzesnamen.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz bekommen bald Gesellschaft: Das Beschäftigungschancengesetz wurde kürzlich vom Bundestag verabschiedet und wird zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft treten. Neben der Verlängerung der Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld gibt es eine ganze Reihe wichtiger Neuerungen.
In unserer dreiteiligen Reihe zeigen wir, was sich ändern wird.
von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin
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Änderungen müssen ab 2011 auch bei Transferleistungen beachtet werden. Hier fallen insbesondere eine neue Konsultations- und eine neue Informationspflicht auf. Künftig ist eine Voraussetzung für die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen (§ 216a SGB III) sowie eine Anspruchsvoraussetzung von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB III), dass sich die Betriebsparteien im Vorfeld einer Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen durch die Agentur für Arbeit beraten lassen. Der Gesetzgeber hat hier als Zeitpunkt insbesondere die Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Blick. Damit wird die derzeit noch als freiwillige Möglichkeit ausgestaltete Beratung praktisch zur Pflicht. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Agenturen so früh wie möglich über die Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen nach § 216b SGB III beraten können.
Das Beschäftigungschancengesetz ändert auch die Höhe der Zuschüsse bei Transfermaßnahmen. Statt wie bisher 50 Prozent der "aufzuwendenden" Maßnahmekosten werden künftig nur noch die "erforderlichen und angemessenen" Maßnahmekosten gewährt. Der Gesetzgeber hat hier aus einigen Fällen mit unangemessen hohen Kosten - sicherlich auch vor dem Hintergrund der Haushaltsproblematik - Konsequenzen gezogen. Erforderlich sind Maßnahmekosten, wenn keine günstigere Maßnahme verfügbar ist, durch die das verfolgte Ziel gleichermaßen erreicht werden kann. Die zusätzlich notwendige "Angemessenheit" führt dabei vermutlich nur in seltenen Fällen zu Einschränkungen, da auf diese Weise lediglich schlicht unverhältnismäßige Sachverhalte aussortiert werden sollen.
Insbesondere für Arbeitnehmer wichtig ist, dass sie sich ab 2011 für den Bezug von Transferkurzarbeitergeld schon vor der Überleitung in die Transfergesellschaft aus Anlass der Betriebsänderung arbeitssuchend melden und (wie bislang) ebenfalls vorher an einer Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten teilnehmen müssen.
Komplett geändert werden in Zusammenhang mit dem Transferkurzarbeitergeld die Informationspflichten des Arbeitgebers aus § 216b Abs.9 SGB III. Künftig wird die bisherige halbjährliche Mitteilung an die Agentur für Arbeit durch die monatliche Übermittlung statistischer Daten über die Bezieher des Transferkurzarbeitergeld ersetzt. Informationen über die Struktur der Transfergesellschaft und ähnliches müssen nun nur noch mit der ersten Übermittlung mitgeteilt werden.
Zudem steigen die Anforderungen an Transfergesellschaften. Die betrieblichen Anforderungen in § 216b Abs.3 SGB III werden durch zwei weitere Punkte ergänzt, namentlich muss die Organisation und Mittelausstattung der Gesellschaft "den angestrebten Integrationserfolg erwarten lassen" und ein internes Qualitätssicherungssystem angewendet werden. Durch höhere Anforderungen an die Infrastruktur und Qualitätssicherungsmaßnahmen soll eine erfolgreichere Eingliederungstätigkeit als bisher sichergestellt werden. Unter anderem schweben dem Gesetzgeber hier Teilnehmerbefragungen und die Etablierung von Anreizen für die frühzeitige Arbeitsaufnahme vor. Durch Geschäftsanweisungen soll das Nähere bestimmt werden.
Vereinfacht wurde die umstrittene Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten. Dieser wird künftig schon nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit verfügbar sein. Ebenfalls eingeführt wurde das Modellprojekt "Bürgerarbeit", bei dem zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vom Bund mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.
Schließlich wurden auch viele andere arbeitsmarktpolitische Instrumente verlängert, beispielsweise die Förderung älterer Arbeitnehmer und von Jugendlichen sowie das Überbrückungsgeld. Damit soll wie im Koalitionsvertrag vorgesehen eine einheitliche inhaltliche Überprüfung dieser Möglichkeiten im nächsten Jahr vorbereitet werden.
Fazit: Kürzungen bzw. Streichungen einerseits und Leistungsverbesserungen andererseits halten sich die Waage. Die zeitweise Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld liegt auf der Linie der OECD. Die Änderungen bei der freiwilligen Weiterversicherung zur Arbeitslosenversicherung sind sinnvoll, auch wenn die deutlichen Beitragserhöhungen im Einzelfall schmerzhaft sein können. Ob die Änderungen bei den Transferleistungen notwendig sind, mag dahinstehen, zumindest sind sie im Ansatz nachvollziehbar. Anders als viele arbeitsförderungsrechtlichen Reformen und Reförmchen der letzten Jahre enthält das Beschäftigungschancengesetz also durchaus sinnvolle Regelungen.
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Letzte Überarbeitung: 23. September 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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