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Arbeitsrecht aktuell: 10/044 Bußgeld wegen Verstoß gegen Datenschutz
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Sammeln von Daten über Krankheiten der Beschäftigten hat Folgen
04.03.2010. In Arbeitsrecht aktuell 09/082 ("Krankheitsdaten auf dem Müll") berichteten wir darüber, dass die Drogeriekette Müller sowie Lidl in größerem Umfang Krankheitsdaten von Beschäftigten gesammelt hatten und damit gegen den Datenschutz verstießen.
Jetzt haben die Datenschutzbehörden deswegen Bußgelder verhängt.
von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin
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Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist er nur verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er arbeitsunfähig ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauert. Ist er länger als drei Tage arbeitsunfähig erkrankt, muss er dem Arbeitgeber zudem ein ärztliches Attest (Krankschreibung) hierüber überreichen. Das regelt § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Die Krankheitsursache geht den Arbeitgeber dagegen nichts an. Sie ist weder in der Krankschreibung an den Arbeitgeber enthalten, noch muss der Arbeitnehmer hierzu irgendwelche Angaben machen. Denn Angaben über den Gesundheitszustand sind als so genannte „sensitive Daten“ gemäß § 3 Abs. 9 i.V.m. § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besonders geschützt. Die einzige Ausnahme dürfte bei gefährlichen ansteckenden Krankheiten in seltenen Fällen zu machen sein, wenn die Preisgabe der Krankheit Voraussetzung dafür ist, dass sich Kollegen oder Kunden, die sich möglicherweise angesteckt haben, wirksam schützen können.
Ansonsten kann der Arbeitnehmer allenfalls freiwillig Auskunft über seine Krankheitsdaten geben, etwa dann, wenn ihm der Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt hat und der Arbeitnehmer die Kündigung mit dem Argument angreift, in Zukunft sei mit einer Besserung seines Gesundheitszustandes zu rechnen.
Auf Arbeitgeberseite wird Datenschutz allerdings oft nicht ernst genommen.
Im Mai letzten Jahres wurde bekannt, dass u.a. sowohl bei der Drogeriekette Müller als auch bei Lidl in größerem Umfang von Beschäftigten Daten über Krankheitsursachen gesammelt wurden (Wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/082: Krankheitsdaten auf dem Müll).
Bei Lidl sollen alleine in Nordrhein-Westfalen mindestens vier Filialen betroffen und Krankheitsdaten teilweise ohne Wissen der Betroffenen gespeichert worden sein (Der Westen, 19.08.2009, „NRW-Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Lidl“).
Bei der Drogeriekette Müller gab es sogar ein eigenes Formular „Krankenrückkehrgespräch“, in dem Krankheitsdaten der Beschäftigten festgehalten wurden. Beschäftigte sollen zudem über Jahre hinweg nach den Gründen ihrer Arbeitsausfälle befragt und diese Angaben an die Personalabteilung weitergeleitet und gespeichert worden sein. (Süddeutsche.de, 11.01.2010, „Wer schnüffelt, muss zahlen“). Schon damals waren sich Datenschützer über die Unzulässigkeit dieser Datensammelei einig.
Mittlerweile haben diese Datenverstöße der Einzelhandelsketten zu Konsequenzen geführt. Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte verhängte im August letzten Jahres gegen Lidl ein Bußgeld in Höhe von 36.000,00 EUR. Denn die Datenschutzbehörde wertete das Vorgehen von Lidl als mehrfachen groben Datenschutzrechtsverstoß (Der Westen, 19.08.2009, „NRW-Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Lidl“).
Im Januar diesen Jahres entschied sich die baden-württembergische Datenschutzbehörde zu einem ähnlichen Vorgehen gegen die Drogeriekette Müller und verhängte ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 137.500 EUR. Das Speichern und Weiterleiten der Krankheitsdaten sei rechtswidrig gewesen, zudem sei versäumt worden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Drogeriekette hat gegen den Bußgeldbescheid keinen Widerspruch eingelegt und angekündigt zu zahlen. Zudem sicherte sie zu, sich künftig an den Datenschutz zu halten und die zu Unrecht gespeicherten Daten in den Personalakten zu löschen (Süddeutsche.de, 11.01.2010, „Wer schnüffelt, muss zahlen“).
Ein Bußgeld darf die Datenschutzbehörde immer dann verhängen, wenn schuldhaft gegen Datenschutzrecht verstoßen wird. Normalerweise wird dies von Datenschutzbehörden dann angenommen, wenn die Datenschutzrechtsverstöße bereits gerügt, von dem Unternehmen aber nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgestellt wurden. Ob dies auch im vorliegenden Fall so war, lässt sich aus den Pressemitteilungen allerdings nicht entnehmen.
Ob die Bußgelder tatsächlich geeignet sind, zukünftige Datenverstöße zu verhindern, wird sich zeigen. Das allein bei den Datenschutzbehörden liegende Verfahren birgt aber noch ein anderes Problem: Die datenschutzrechtlichen Gesetzesvorschriften sind, um alle erdenklichen Datenverstöße abzudecken, so weit gefasst, dass aus ihnen kaum ersichtlich ist, wann im konkreten Fall gegen den Datenschutz verstoßen wird. In anderen Rechtsgebieten ist die Bedeutung derart weit gefasster Begriffe, wie etwa der des „wichtigen Grundes“ für eine außerordentliche Kündigung in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch, durch die Rechtsprechung anhand einer Vielzahl von Fällen so konkretisiert worden, dass eine rechtliche Prognose für den Einzelfall möglich ist.
Da Datenschutzverstöße jedoch fast immer schon im behördlichen Verfahren abschließend geklärt werden, existiert hierzu so gut wie keine Rechtsprechung. Es fehlt damit an Beispielsfällen, die Anhaltspunkte dafür liefern, wann die Datenverarbeitung unzulässig ist. Dementsprechend ist Unternehmen das für ein Bußgeld erforderlich Verschulden schwer nachzuweisen.
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Letzte Überarbeitung: 20. September 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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