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Arbeitsrecht aktuell: 10/157 OECD-Beschäftigungsausblick 2010
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Viel Licht, viel Schatten
OECD Employment Outlook 2010: Moving beyond the Jobs Crisis
13.08.2010. Die größte globale Wirtschaftskrise der jüngsten Geschichte scheint langsam zu Ende zu gehen. Wird sich damit auch automatisch der deutsche Arbeitsmarkt entspannen? Wie ist Deutschland mit der Krise umgegangen und waren diese Bemühungen erfolgreich?
Eine internationale Einrichtung, die OECD, hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese und andere Fragen zu beantworten. Einmal jährlich berichtet sie in englisch und französisch auf über 300 Seiten über die die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in ihren Mitgliedsstaaten.
Auch wenn dem Durchschnittsbürger dieses statistisch-analytische Mammutwerk nicht ernsthaft zugemutet werden kann, ist es doch empfehlenswert, sich zumindest in Grundzügen mit ihm zu befassen. Die Berichte der OECD, zu denen z.B. auch die PISA-Studie gehört, bieten nämlich stets einen politisch ungefärbten Blick auf die Situation in Deutschland und wichtigen Teilen der industrialisierten Welt. Auf diese Weise wird deutlicher als durch Regierungserklärungen oder Oppositionsschelte, inwieweit die jeweilige Arbeitsmarktpolitik tatsächlich erfolgreich ist.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin
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Die OECD („Organisation for Economic Co-operation and Development“ – zu deutsch: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist eine internationale Organisation mit 32 Mitgliedsstaaten, zu denen unter anderem auch Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Japan gehören. Sie wurde 1960 gegründet und hat das erklärte Ziel, zu einer optimalen Wirtschaftsentwicklung, hoher Beschäftigung und einem steigenden Lebensstandard in ihren Mitgliedsstaaten beizutragen. Hauptsächlich geschieht dies durch umfangreiche Analysen und Empfehlungen aus fast allen Lebensbereichen. Eine allgemein bekannte Untersuchung ist beispielsweise die PISA-Studie. Neben Bildung, Altersvorsorge, Umwelt und Wirtschaftspolitik ist die Beschäftigungspolitik ein besonderer Schwerpunkt.
Zu den vielen Veröffentlichungen der OECD gehört einmal jährlich ein Beschäftigungsausblick. Die Ausgabe 2010 ist kürzlich erschienen und trägt den Titel „Die Beschäftigungskrise überwinden“ („OECD Employment Outlook 2010: Moving beyond the Jobs Crisis“). Auf rund 300 Seiten wird dort über die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in den Mitgliedsstaaten berichtet.
In den letzten zwei Jahren bis zum ersten Quartal 2010 hat sich die amtliche Arbeitslosenquote bezogen auf den gesamten OECD-Raum, d.h. alle Mitgliedsstaaten, nahezu verdoppelt, und zwar auf 8,5 Prozent. Unter Berücksichtigung von entmutigten und unterbeschäftigten Arbeitnehmern ist die weitergefasste Messgröße (also die verdeckte Arbeitslosigkeit) allerdings doppelt so hoch.
Die OECD geht davon aus, dass die nun langsam einsetzende Erholung wahrscheinlich nicht stark genug sein wird, um für einen schnellen Abbau von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zu sorgen. Die Organisation sieht daher eine wachsende Gefahr für Langzeitarbeitslosigkeit, die ohnehin allgemein ein zunehmendes Problem ist.
Trotz des in allen OECD-Ländern steigenden Haushaltsdrucks spricht sie sich dafür aus, weiter ausreichend arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu finanzieren.
In den Mitgliedsstaaten wurde mit der Krise und der damit verbundenen zunehmenden („konjunkturellen“) Arbeitslosigkeit sehr unterschiedlich umgegangen. Während einige Länder massiven Stellenabbau beobachten mussten, wurden in anderen Ländern eher die geleisteten Arbeitsstunden verringert und die Arbeitsplätze erhalten.
Die statistische Auswertung der Daten aus den verschiedenen Ländern deutet darauf hin, dass öffentliche Kurzarbeitsprogramme eine wichtige Rolle beim Erhalt von Arbeitsplätzen gespielt haben. Es scheint für einen Staat beschäftigungspolitisch sinnvoll zu sein, stets ein „kleines“ Kurzarbeitsprogramm parat zu haben, das in Krisenzeiten schnell ausgebaut werden kann.
Positiv äußert sich die OECD in ihrer Studie auch über Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsmöglichkeiten, die in den meisten Ländern verstärkt angeboten wurden.
Vorsichtig deutet die Organisation an, dass den Unternehmen nicht nur kurzfristige Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen (z.B. Eingliederungszuschüsse) gegeben werden sollten. Andeutungsweise übt sie zudem Kritik am Beschäftigungsschutz in befristeten Arbeitsverhältnissen. Er könnte in den Mitgliedsstaaten verändert werden, um dafür zu sorgen, „dass befristete Beschäftigungsverhältnisse stärker eine Funktion als Sprungbrett in dauerhafte Beschäftigung erfüllen, anstatt zu Prekaritätsfallen zu werden.“
Ein weiteres schwieriges Thema wird im Beschäftigungsausblick unter dem Stichwort „Teilzeitarbeit“ aufgegriffen. Ähnlich wie bei befristeten Arbeitsverhältnissen werden hier der geringere Verdienst, geringere soziale Schutz und die geringeren Aufstiegsmöglichkeiten kritisch gesehen. Steuerliche Nachteile und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten führen zu Schwierigkeiten beim Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit. Positiv steht diesen Problemen jedoch gegenüber, dass Berufs- und Privatleben (Studium, Betreuung von Familienmitgliedern, Übergang zur Rente) besser ausgeglichen werden können. Insgesamt ist, so die Studie, Teilzeitarbeit eine gute Möglichkeit, die immer stärker vertretenen älteren Bevölkerungsschichten in das Arbeitsleben einzubinden.
Der Beschäftigungsausblick belegt mit statistischem Material, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP – der Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres in einem Land hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen) deutlich stärker sank als im Durchschnitt der OECD-Mitgliedsstatten. Grund hierfür ist die starke Exportorientierung deutscher Unternehmen.
Trotz dieses Einbruchs blieben Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Deutschland verhältnismäßig stabil: Die Arbeitslosenquote fiel sogar von 7,9 % zu Beginn der Rezession auf 7,0 % im Mai 2010, d.h. um 0,9 Prozentpunkte. Die geringfügigen Auswirkungen der Krise auf die Arbeitslosigkeit erklärt die OECD mit den umfassenden inländischen Arbeitszeitverkürzungen.
Das Ausmaß der Arbeitszeitanpassung wird in der Studie auf eine Reihe von Faktoren zurückgeführt. Zunächst einmal betraf die Krise hauptsächlich den Export und weniger andere, innerstaatliche Tätigkeitsbereiche. Der akute Mangel an Fachkräften sorgte während des Abschwunges dafür, dass entsprechend qualifizierte Arbeitnehmer „in Lohn und Brot“ blieben. Eine wichtige Rolle spielten auch gut gefüllte Arbeitszeitkonten, die während der Krise abgebaut wurden. Auch Gleitzeit und der im Vergleich zu anderen Staaten relativ starke Kündigungsschutz führten dazu, dass die Arbeitslosigkeit nicht sprunghaft anstieg.
Die Kurzarbeit hat bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine besondere Rolle gespielt. Etwa 200.000 Arbeitsplätze konnten jedenfalls kurzfristig, d.h. bis zum dritten Quartal 2009, durch sie gerettet werden. Im Wesentlichen wirkt sie sich aber nur positiv auf unbefristet Beschäftigte aus. Aus Arbeitgebersicht bleibt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Bereich der Leih- bzw. Zeitarbeit nämlich nach wie vor die finanziell günstigere Lösung. Kurzarbeit bei Zeitarbeitern wurde daher ebenso wenig genutzt wie viele der bereitgestellten Weiterbildungsmaßnahmen.
Die OECD warnt gleichwohl davor, die Kurzarbeit nicht zu einem Hindernis für den Aufschwang werden zu lassen. Es besteht die Gefahr, dass der wirtschaftliche Aufschwung durch sie nicht zu neuen Arbeitsplätzen führt, d.h. lediglich die alten Arbeitsverhältnisse wieder ausgeweitet werden.
Kritisiert wird der Teilzeit-Anteil an der Gesamtbeschäftigung in Deutschland. Er liegt deutlich über dem Durchschnitt aller OECD-Staaten. Frauen liegen mit einem Anteil von über 38 % sogar in der OECD-Spitzengruppe. Dieser hohe Anteil in Deutschland sei, so der Ausblick, ein Resultat geringer Anreize des deutschen Steuer- und Transfersystems zur Aufnahme einer Vollzeitstelle: Für jeden zusätzlichen Euro, den ein Teilzeitbeschäftigter im Niedriglohnbereich nach Wechsel zu einer Vollzeitstelle verdient, verliert er 68 Cents an Steuern oder verminderten Sozialtransfers.
Insgesamt hat der deutsche Arbeitsmarkt die Wirtschaftskrise bisher gut überstanden.
Auch wenn weiter die Gefahr besteht, dass einige Unternehmen und damit Arbeitsplätze noch von den Nachwirkungen betroffen sein werden, ist das ein durchaus bemerkenswerter Erfolg.
Kurzarbeit hatte hieran einen wesentlichen Anteil. Ironischerweise gilt dies aber auch für anhaltende strukturelle Probleme wie den allgemeinen Fachkräftemangel.
Außerdem besteht das Risiko eines wirtschaftlichen Aufschwungs ohne Beschäftigungswachstum, also ohne neue Arbeitsplätze. Zwar deuten andere aktuelle Studien darauf hin, dass die Arbeitslosenquote zeitnah sogar auf unter drei Millionen sinken könnte. Dabei muss jedoch die inoffizielle Dunkelziffer im Blick behalten werden, also Arbeitslosigkeit, die durch Hartz IV-gestützte Arbeitsverhältnisse, Unterbeschäftigung, Weiterbildungsmaßnahmen oder schlicht entmutigte Langzeitarbeitslose, verdeckt wird. Sie ist und bleibt deutlich höher.
Auch Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse sind eine "Baustelle", die von der Politik im Auge behalten werden muss.
Die Konjunkturkrise mag alles in allem glimpflich vorüber gezogen sein. Die strukturelle Beschäftigungskrise bleibt bestehen. Hier steht zu hoffen, dass sich die Regierungsparteien nicht nur ob des Lobes der OECD hinsichtlich der Kurzarbeit auf die Schultern klopfen, sondern auch deren Mahnungen zu Herzen nehmen. Die gleichen Gründe, die Deutschland durch die Krise gegolfen haben, könnten sich im Wachstum zum Hemmschuh entwickeln. Zudem muss endlich das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und eine Stärkung der Teilzeitarbeit angegangen werden.
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Letzte Überarbeitung: 20. September 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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