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Arbeitsrecht aktuell: 10/228 Arbeitnehmerüberlassung zu Unterrichtsvertretung durch gemeinnützigen Verein rechtswidrig?




BAG zieht bei Arbeitnehmerüberlassung Rechtssicherheit der Einzelfallgerechtigkeit vor

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.06.2010, 7 AZR 946/08

Leitsätze der Redaktion: "Nur wenn eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig betrieben wird, kommt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer dem Entleiher zu Stande. Das Bundesarbeitsgericht hält daran fest, dass die Gewerbsmäßigkeit dabei eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt. Diese fehlt, wenn mit der AÜ unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.

Das ist regelmäßig der Fall bei Einrichtungen und Institutionen, die als gemeinnützig im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften anerkannt sind."

22.11.2010. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) brauchen Arbeitgeber eine Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig als Verleiher tätig sein und Entleihern zur Arbeitsleistung Leiharbeitnehmer überlassen wollen. Wenn diese Erlaubnis fehlt, ist der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam (§ 9 Nr. 1 AÜG). Stattdessen gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zu Stande gekommen, das mit dem vorgesehenen Zeitpunkt der Überlassung beginnt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG).

Die Frage, ob ein bestimmter Verleiher gewerbsmäßig handelt oder nicht, kann damit entscheidend für die Frage sein, wer nun tatsächlich der "richtige" Arbeitgeber ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist gewerbsmäßig jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit. Entscheidendes Kriterium sei, so das BAG, die Gewinnerzielungsabsicht.

Da Leiharbeit bestimmte Missbrauchsgefahren birgt (so auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 10/199: Gesetzesentwurf des BMAS zur Leiharbeit), erwogen das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (Urteil vom 19.04.2007, 9 Ca 9381/06) und das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 11.06.2008, 2 Ca 111/07) die Gewerbsmäßigkeit anders zu bestimmen. Es sei eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich. Damit soll Gestaltungsmissbrauch ausgeschlossen und sichergestellt werden, dass nur diejenigen Formen der Arbeitnehmerüberlassung nicht genehmigungspflichtig sind, die unter Berücksichtigung der Interessenlage aller Beteiligten dieser Erleichterung bedürfen.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde eine Lehrerin von einem eingetragenen, als gemeinnützig anerkannten Verein an eine Schule zum Selbstkostenpreis überlassen. Die Gerichte meinten, darin läge eine objektiv funktionswidrige Umgehung von tariflichen und gesetzlichen Vorschriften, die ihrem Schutz dienen sollen. Zudem verstoße diese Art von Auslagerung öffentlicher Ämter jedenfalls im Kernbereich schulischer Aufgaben gegen Verfassungs- und Landesschulrecht. Daher sei zwischen der Lehrerin und der Schule ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen.

Trotz dieser Überlegungen blieb das BAG bei seiner ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 02.06.2010, 7 AZR 946/08). Die (zusätzliche) Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls könne nämlich ansonsten "zu kaum noch handhabbaren Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten führen".

Das Gericht lehnt es auch ab, § 10 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG auf Fälle wie den vorliegenden entsprechend (analog) anzuwenden. Es fehle insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke.

Im übrigen hielt es die konkrete Vertragsgestaltung auch nicht für rechtsmissbräuchlich. Den von den Vorinstanzen herangezogenen Verfassungs- und landesrechtlichen Bestimmungen komme "kein arbeitnehmerbezogener Schutzzweck dahin gehend zu, dass bei einem Fremdpersonaleinsatz in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen ein Arbeitsverhältnis mit der Schule, d.h. dem Entleiher, zu fingieren wäre". Ein entsprechender Eingriff in die Vertragsfreiheit müsse hinreichend deutlich im Gesetz Ausdruck finden. Dies sei bei den hier in Rede stehenden Vorschriften nicht der Fall.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Letzte Überarbeitung: 10. Januar 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

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Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

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Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

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München, 16.05.2012
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

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Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Frankfurt, 25.04.2012
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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

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Gleichbehandlung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

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Stuttgart, 12.04.2012
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Abmahnung vor Änderungskündigung

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Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10