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Arbeitsrecht aktuell: 08/129 Nach tagelangem Warten auf dem Flughafen in Bangkok Ärger mit dem Arbeitgeber?




Urlaubern drohen nach verspäteter Rückkehr aus Thailand arbeitsrechtliche Nachteile.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

05.12.2008. Arbeitnehmer, die wegen der Flughafenblockade in Bangkok verspätet aus dem Urlaub von Thailand nach Deutschland zurückkehren, müssen sich auf arbeitsrechtliche Nachteile einstellen, falls es aufgrund der verspäteten Heimkehr zu Arbeitsausfällen gekommen ist.

Das betrifft zunächst die Vergütung für ausgefallene Arbeitstage: Wer zum Beispiel erst am 05.12.2008 (Freitag) statt wie geplant zu Wochenbeginn am 01.12.2008 (Montag) bei der Arbeit in Deutschland erscheint, kann für die ausgefallenen vier Arbeitstage keine Vergütung verlangen, d.h. der Arbeitgeber ist wegen dieser Ausfalltage zu einer anteiligen Lohnkürzung berechtigt. Dies folgt aus dem Prinzip „Ohne Arbeit kein Lohn“ (nähere Informationen hierzu finden Sie in Handbuch Arbeitsrecht: Vergütung bei Arbeitsausfall).

Nach diesem Grundsatz ist im Allgemeinen kein Lohn für Zeiten zu zahlen, an denen entgegen den arbeitsvertraglich vereinbarten oder vom Arbeitgeber zulässig festgesetzten Arbeitszeiten nicht gearbeitet wurde - es sei denn, es liegt ein anerkannter Ausnahmefall wie beispielsweise eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder ein genehmigter Urlaub vor. Anders als im Fall von Krankheit oder Urlaub wird der Arbeitsausfall in den Fällen des sog. „Wegerisikos“ dadurch verursacht, dass der Arbeitsnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt, weil er auf dem Weg zur Arbeit - auch ohne sein Verschulden - behindert wurde, etwa durch Schnee, starken Regen oder aus anderen Gründen.

Da der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt, muss er für die finanziellen Folgen eines wegebedingten Arbeitsausfalls einstehen, d.h. der Arbeitgeber braucht für ausgefallene Arbeitstage keinen Lohn zu zahlen.

Dies führt zu der Frage, ob Fluggesellschaften oder Reiseunternehmen, die die Urlauber rechtzeitig nach Hause hätten bringen müssen, aufgrund ihrer gegenüber den Urlaubern bestehenden Vertragspflichten zum Ersatz des Lohnausfalls verpflichtet sind. Ein solcher Regressanspruch dürfte allerdings ausgeschlossen sein, da die blockadebedingten Verspätungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Fluggesellschaften und Reiseunternehmen liegen, d.h. es liegen politische Unruhen bzw. höhere Gewalt vor.

Eine andere Frage ist, ob der Arbeitgeber den verspätet erscheinenden Arbeitnehmer abmahnen oder gar kündigen kann. Diese Frage ist in der Regel zu verneinen. Da die Thailandurlauber bei Beginn ihrer Reise nämlich zumeist nicht damit rechnen mussten, dass der geplante Rückreisetermin aufgrund politischer Unruhen in Bangkok ausfallen wird, sind sie von diesem Problem ebenso überrascht wie alle anderen. Für Abmahnungen oder gar Kündigungen ist dann kein Raum. Zwar setzt eine Abmahnung nach der Rechtsprechung anders als eine verhaltensbedingte Kündigung kein Verschulden des Abgemahnten voraus, doch wäre es eine unverhältnismäßige und daher rechtlich nicht zulässige Reaktion, wenn der Arbeitgeber eine Verspätung aufgrund der Flughafenblockade zum Anlass für eine Abmahnung nehmen würde.

Da den Arbeitnehmer an der verspäteten Heimkehr und dem dadurch bedingten Arbeitsausfall kein Verschulden trifft (er hat all dies weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt), kommt auch eine Haftung des Arbeitnehmers auf Schadensersatz nicht in Betracht, wenn es beispielsweise aufgrund des Arbeitsausfalls zu Umsatzeinbußen oder anderen finanziellen Nachteilen für den Arbeitgeber gekommen sein sollte.

Anders ist die Rechtslage, wenn ein Arbeitnehmer einen Kurztrip nach Bangkok angetreten hat, nachdem die Flughafenblockade bereits begonnen hatte. Unter solchen Umständen kann man nicht darauf vertrauen, dass man wie geplant pünktlich wieder nach Deutschland zurückfliegen kann. Hier sind Abmahnungen denkbar. Auch eine Haftung auf arbeitsausfallbedingten Schadensersatz ist dann nicht von vornherein ausgeschlossen.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


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Letzte Überarbeitung: 2. Februar 2009

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

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Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

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Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

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Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

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Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
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Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

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Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

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Entschädigung für diskriminierende Kündigung

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Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

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Berlin, 05.11.2011
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München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

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Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

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Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
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Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

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Berlin, 12.09.2011
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Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

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Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

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Berlin, 06.09.2011
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Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
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Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

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Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09