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Arbeitsrecht aktuell: 10/124 Rufbereitschaft: Unfall auf dem Weg zur Arbeit




Kein Ersatz des Unfallschadens durch den Arbeitgeber

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.12.2009, 6 Sa 637/09

29.06.2010. Wird der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft (vielleicht mehrmals) zum Arbeitsplatz beordert und erleidet auf dem Weg dorthin mit seinem Auto einen Autounfall, möchte er den Schaden von seinem Arbeitgeber ersetzt bekommen.

Dass dies rechtlich nicht so einfach ist, zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München. Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.12.2009, 6 Sa 637/09

von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Haftung des Arbeitgebers für Schäden des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer benutzen oft ihren eigenen PKW um Dinge für ihren Arbeitgeber zu erledigen. Beispielsweise fahren Arbeitnehmer mit dem eigenen Auto zu Kunden oder bringen mit dem Auto Briefe für den Arbeitgeber zur Post. Wenn der Arbeitnehmer dann mit seinem Auto einen Unfall erleidet, möchte er natürlich die dadurch entstandenen Schäden von seinem Arbeitgeber ersetzt haben. Schließlich hat er das Auto für die betrieblichen Ziele des Arbeitgebers eingesetzt und will dann nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben.

So einleuchtend dies ist, so kompliziert ist die rechtliche Lage. Denn Schadensersatz im rechtlichen Sinn schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht, weil er die Schäden weder fahrlässig noch vorsätzlich verursacht hat.

Angewandt wird stattdessen § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auch wenn die Regelung eigentlich nicht ganz passt. Denn nach § 670 BGB ist der Auftraggeber, also der Arbeitgeber, verpflichtet, dem Auftragnehmer (in diesem Fall: Dem Arbeitnehmer) die von ihm gemachten „Aufwendungen“ zu ersetzen, wenn der Auftragnehmer sie nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Aufwendungen sind zwar freiwillige Leistungen, d.h. Unfallschäden fallen eigentlich nicht hierunter.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wendet diese Vorschrift trotzdem seit langem auch für den Ersatz von dem Arbeitnehmer bei Dienstfahrten mit dem eigenen Auto entstandenen Schäden an. Der Arbeitnehmer muss seinen PKW dann allerdings „mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt“ haben und bei dieser Gelegenheit ein Unfall geschehen sein (BAG, Urteil vom 08.05.1980, 3 AZR 82/79). Der Arbeitnehmer hat dann nämlich sein Auto im „Betätigungsbereich des Arbeitgebers“ eingesetzt, weil der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen, wenn der Arbeitnehmer nicht seines genommen hätte. Dann muss der Arbeitgeber auch die Gefahr tragen, dass durch einen Unfall Schäden am Auto des Arbeitnehmers entstehen.

Problematisch ist, ob auch der Unfallschaden vom Arbeitgeber gemäß § 670 BGB zu ersetzen ist, den der Arbeitnehmer mit seinem Auto auf dem Weg zum Arbeitsplatz während der Rufbereitschaft erleidet. Normalerweise muss der Arbeitgeber nämlich Schäden, die der Arbeitnehmer auf dem Weg zur und von der Arbeit erleidet, nicht ersetzen, weil der Arbeitnehmer das so genannte „Wegerisiko“ trägt. Der Weg zur Arbeit gehört eben nicht zur Arbeitszeit. In § 8 Abs. 3 Satz 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist jedoch geregelt, dass während der Rufbereitschaft auch die ggf. erforderlichen Wegezeiten des Arbeitnehmers vergütet werden müssen. Während der Rufbereitschaft kann der Arbeitnehmer, anders als beim Bereitschaftsdienst, selber wählen, wo er sich aufhält, solange er im Notfall schnell seinen Arbeitsplatz erreichen kann.

Hiermit hat sich vor kurzem das Landesarbeitsgericht (LAG) München befasst (Urteil vom 15.12.2009, 6 Sa 637/09).

Der Fall des Landesarbeitsgerichts München: Arzt erleidet auf dem Weg zur Arbeit während Rufbereitschaft Autounfall

Der klagende Arbeitnehmer war Oberarzt und in einem Klinikum beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung. Am 06.01.2008 hatte der Oberarzt Rufbereitschaft und musste mehrmals zu Notfällen in die Klinik fahren. Dabei benutzte er sein eigenes Auto. Auf dem Weg zur Klinik geriet er dabei ins Schleudern und landete im Straßengraben. An dem Auto entstand dadurch ein Schaden von 6.000 EUR, den der Arzt von der Klinik ersetzt haben wollte. Die Klinik weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, weil der Arzt sich schließlich nur auf dem Weg zur Arbeit befunden habe und das Wegerisiko selber tragen müsse.

Der Arzt zog deshalb vor das Arbeitsgericht Regensburg, um seinen Schaden vom Arbeitgeber ersetzt zu erhalten. Dort unterlag er (Urteil vom 04.06.2009, 8 Ca 1310/08).

Landesarbeitsgericht München: Arbeitgeber muss Schaden nicht ersetzen

Auch vor dem LAG unterlag der Oberarzt. Das LAG ging nämlich ebenfalls davon aus, dass sich der Arzt nur auf dem Weg zur Arbeit befunden habe und deshalb das Wegerisiko tragen müssen. Die Fahrt war also nicht „betrieblich veranlasst“, wie vom BAG für § 670 BGB gefordert.

Dabei änderte sich hieran nichts dadurch, dass der Arzt nicht auf dem Weg zur „normalen“ Arbeit gewesen war, sondern Rufbereitschaft hatte. Zwar steht in § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD, dass Wegezeiten während einer Rufbereitschaft wie die tatsächliche Arbeitszeit zu vergüten sind, dies sieht das LAG aber als reine Vergütungsregelung an, d.h. Arbeitszeit soll der Weg zur Arbeit während der Rufbereitschaft dennoch nicht sein.

Dies begründet das LAG damit, dass der Arbeitnehmer selber entscheidet, wo er sich während der Rufbereitschaft aufhält und wie dementsprechend sein Weg zur Arbeit ist. Dass gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD die Wegezeiten während der Rufbereitschaft voll zu vergüten sind, heißt dann noch nicht, dass der Arbeitgeber auch für Schäden, die dem Arbeitgeber auf dem Weg entstehen aufkommen soll. Ein derartiges Risiko wäre für den Arbeitgeber gar nicht kalkulierbar, da er ja nicht bestimmen darf, wo sich der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft aufhält, meint das LAG.

Fazit: Die Entscheidung des LAG ist richtig, weil das Risiko, während des Weges zu und von der Arbeit einen Unfall zu erleiden, arbeitsrechtlich nun einmal vom Arbeitnehmer zu tragen ist und man im Hinblick darauf § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD kaum so verstehen kann, dass hieran etwas geändert werden soll. Will man dem Arbeitnehmer das Wegerisiko während der Rufbereitschaft nicht aufbürden, sollte man deshalb eine entsprechende Betriebsvereinbarung schließen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 28. Juli 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10