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Handbuch Arbeitsrecht: Rufbereitschaft




Informationen zum Thema Rufbereitschaft

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise dazu, was man unter Rufbereitschaft versteht und was diese Form des Dienstes, die in der Praxis meist im ärztlichen Dienst im Krankenhaus vorkommt, vom Bereitschaftsdienst unterscheidet.

Außerdem finden Sie Hinweise dazu, wie Rufbereitschaften vergütet werden und ob Zeiten, die im Rahmen einer Rufbereitschaft geleistet werden, als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen sind.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Was versteht man unter Rufbereitschaft?

Während einer Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt arbeiten, sondern hat sich nur für einen möglicherweise notwendigen Arbeitseinsatz bereit zu halten. Insofern ähnelt die Rufbereitschaft der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst.

Anders als beim Bereitschaftsdienst kann sich der Arbeitnehmer bei einer Rufbereitschaft an einem von ihm selbst gewählten Ort außerhalb des Betriebs aufhalten. Allerdings muss er per Telefon, Mobiltelefon oder Piepser erreichbar sein, um innerhalb einer im voraus festgelegten Reaktionszeit seine Arbeit aufnehmen zu können.

Aufgrund der Möglichkeit, sich außerhalb des Betriebs aufzuhalten, ist die Rufbereitschaft eine Form der Tätigkeit, die den Arbeitnehmer weniger stark belastet als ein Bereitschaftsdienst oder eine Arbeitsbereitschaft. Auch unterscheidet sich die tatsächliche Heranziehung zur Arbeit bzw. Vollarbeit in der Regel von den anderen beiden Dienstformen: Vollarbeit im Rahmen einer Rufbereitschaft kann oft per Telefon erledigt werden und bleibt oft vom Umfang her hinter den anderen Dienstformen zurück.

Wie werden Zeiten der Rufbereitschaft vergütet?

Da Zeiten der Rufbereitschaft den Arbeitnehmer im Vergleich zur normalen Vollarbeit, aber auch im Vergleich zum Bereitschaftsdienst weniger stark belasten, werden Rufbereitschaften in der Regel anders bezahlt. Üblich ist eine pauschale Vergütung pro Rufbereitschaft.

Ob und in welchem Umfang Rufbereitschaften bezahlt werden, ist von den Regelungen des Arbeitsvertrags oder eines auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags abhängig.

Zählt Rufbereitschaft zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Rufbereitschaften zählen nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Als Arbeit im Sinne des ArbZG gilt nur die sog. Heranziehungszeit, also die Zeit, die der Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft tatsächlich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Arbeit verbringt.

Das ergibt sich aus § 5 Abs.3 ArbZG, der zulässige Kürzungen der an sich vorgeschriebenen elfstündigen Ruhezeit nach Dienstschluss betrifft. § 5 Abs.3 ArbZG erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während einer Rufbereitschaft zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Diese Regelung setzt voraus, dass nicht etwa die Rufbereitschaft als solche die Ruhezeit kürzt (und damit als Arbeit zu bewerten ist), sondern nur die Heranziehungszeit.

Nähere Informationen zu diesen Fragen finden Sie unter dem Stichwort "Arbeitszeit".

Wo finden Sie mehr zum Thema Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst interessieren könnten, finden Sie hier:

Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst finden Sie hier:

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Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Rufbereitschaft haben oder es Probleme mit der Durchführung oder Bezahlung von Rufbereitschaften gibt, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen auch Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in allen arbeitszeitrechtlichen Fragen auf der Grundlage entsprechender Kostenübernahmeerklärungen des Arbeitgebers bzw. Dienstgebers.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweise / Abrechnungen von Rufbereitschaften
  • Tarifvertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

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Letzte Überarbeitung: 30. November 2010

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09