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Arbeitsrecht aktuell: 09/011 Europaparlament stoppt Reform der Arbeitszeitrichtlinie.




Bleibt beim Thema Arbeitszeit nun doch alles beim alten?

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

02.02.2009. Die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG - „Arbeitszeitrichtlinie“) regelt wie ihre im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerrichtlinien die Höchstarbeitszeit von Arbeitnehmern. Ihrer Umsetzung in Deutschland dient das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das 1994 die bis dahin geltende, noch aus den 30er Jahren stammende Arbeitszeitordnung (AZO) ablöste. Wesentlicher Inhalt der AZO wie des ArbZG war (und ist) der seit 1920 anerkannte Achtstundentag sowie die Sechstagewoche, woraus sich eine im Allgemeinen geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal (8 x 6 =) 48 Stunden ergibt.

In Bezug auf den in der Richtlinie 2003/88/EG verwendeten Begriff der Arbeitszeit hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2000 (Urteil vom 03.10.2000, C-303/98 - „SIMAP“) und 2003 (Urteil vom 09.09.2003, C-151/02 - „Jäger“) klargestellt, dass auch Zeiten des „inaktiven“ Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gezählt werden müssen. Aufgrund dessen war spätestens seit September 2003 klar, dass das ArbZG 1994 die Richtlinie 2003/88/EG nur mangelhaft umgesetzt hatte, da es den vom EuGH vertretenen Grundsatz "Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit" nicht anerkannte, sondern nur Zeiten der aktiven Bereitschaftsdienstes („Heranziehungszeiten“) als zu begrenzende Arbeitszeit ansah.

Infolge der Rechtsprechung des EuGH in Sachen SIMAP und Jäger mussten europaweit die Arbeitszeiten von Ärzten in Kliniken reduziert werden, um nicht mit den durch die Richtlinie 2003/88/EG geforderten Arbeitszeithöchstgrenzen in Konflikt zu geraten. Auch in Deutschland wurde das ArbZG aus diesem Grunde, d.h. aufgrund mangelhafter Umsetzung der Richtlinie im Bereich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, zum 01.01.2004 novelliert.

Seitdem gilt auch in Deutschland der Grundsatz "Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit" - allerdings mit einer europarechtlich fragwürdigen zweijährigen Übergangszeit zugunsten bestehender tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen (vgl. § 25 ArbZG). Seit Ablauf dieser letzten Schonfrist am 31.12.2006, d.h. ab dem 01.01.2007 gilt nunmehr auch im Bereich der für Kliniken geltenden, den ärztlichen Bereitschaftsdienst regelnden Tarifverträge der Grundsatz, dass Bereitschaftsdienste den für Arbeitszeiten allgemein geltenden, aus der Richtlinie 2003/88/EG folgenden und im ArbZG anerkannten Höchstgrenzen unterliegen, d.h. im arbeitszeitrechtlichen Sinne als Arbeitszeit anzusehen sind.

Wegen der durch diese Rechtsentwicklung verringerten Höchstarbeitszeit im ärztlichen Dienst kam es zu finanziellen Mehrbelastungen für die Betreiber von Kliniken.

In Reaktion auf jahrelange Lobbyarbeit der Krankenhausbetreiber verschiedener europäischer Staaten beschloss der Ministerrat auf seiner Tagung vom 09./10.06.2008 eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Nach diesem Entwurf soll es möglich sein, Zeiten des „inaktiven“ Bereitschaftsdienstes nicht mehr als Arbeitszeit zu berücksichtigen. Damit nicht genug: Die derzeit bereits bestehende Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden unter bestimmten engen Voraussetzungen zu überschreiten, falls der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat („Opt-Out“, vgl. Art.17 Abs.5 Richtlinie 2003/88/EG), soll erweitert werden (wir berichteten darüber in Arbeitsrecht aktuell: 08/069 Einigung über EU-Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit).

Nunmehr hat allerdings das Europäische Parlament dem Ministerrat einen Strich durch die Rechnung gemacht und am 17.12.2008 den Neuentwurf der Arbeitszeitrichtlinie mit absoluter Mehrheit in zweiter Lesung abgelehnt.

Das Parlament sprach sich dafür aus, auch „inaktive“ Bereitschaftsdienstzeiten wie bisher zwingend als Arbeitszeit anzusehen. Zudem müsse die Opt-Out-Regelung innerhalb von drei Jahren auslaufen, so dass ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, von der Höchstarbeitzeit nach oben abzuweichen, gar nicht mehr bestünde.

Jetzt müssen sich der Ministerrat und das Europäische Parlament im Vermittlungsausschuss innerhalb von drei Monaten über einen gemeinsamen Entwurf einigen. Ansonsten bleibt es bei der alten Gesetzeslage (Art. 251 Abs. 2c, 3, 5, 6 EG-Vertrag).

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


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Letzte Überarbeitung: 9. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10