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Arbeitsrecht aktuell: 10/206 Das Arbeitszeugnis




Schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken

von Claudia Wanzke, Verlag C.H. Beck, München 2008, 126 Seiten, 6,80 EUR

21.10.2010. Zeugnisse beeinflussen nach wie vor in erheblichem Maße Einstellungsentscheidungen. Ein gutes Zeugnis kann daher ein Türöffner sein, ein schlechtes kann zu einem Dauerproblem für das berufliche Fortkommen werden. Arbeitnehmer sollten daher in der Lage sein, ein ihnen erteiltes Zeugnis rasch einschätzen zu können, um den Arbeitgeber - falls nötig - zu Änderungen bewegen zu können.

Claudia Kilian (geb. Wanzke) hat zu diesem Thema einen Ratgeber verfasst, der bei Beck in der Ratgeberreihe Kompakt erschienen ist.

Claudia Wanzke: Das Arbeitszeugnis. Schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken, Verlag C.H. Beck, München 2008, 126 Seiten; 6,80 EUR

Besprechung von: Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wie lesen Personaler Zeugnisse „auf die Schnelle“?

Gleich zu Anfang ihres Ratgebers weist die Verfasserin zurecht auf eine wesentliche Funktion von Zeugnissen hin: Zeugnisse dienen Personalverantwortlichen im Rahmen einer ersten flüchtigen Lektüre dazu, in großer Eile unter vielen Bewerbern einige wenige herauszusuchen, mit denen man ein Vorstellungsgespräch führen möchte.

Arbeitnehmer, die ein ihnen erteiltes Zeugnis bewerten möchten und an die sich der Ratgeber in erster Linie richtet, sollten daher zunächst einmal einen Perspektivenwechsel vollziehen und sich in die Rolle des professionellen „Zeugniskonsumenten“ hineinversetzen.

Um nicht gleich zu Anfang eines Bewerbungsverfahrens aussortiert zu werden, ist ein gutes Zeugnis wichtig, und „gut“ heißt hier erst einmal „formal in Ordnung“. Was hierzu gehört, erfährt der Leser an verschiedenen Stellen des Ratgebers in knapper Form, wobei nichts Wichtiges unterschlagen wird: Angemessene Länge, richtiges Ausstellungsdatum, korrekte Angaben zur Person, freundliche Dankes- und Bedauernsformel am Schluss des Zeugnisses u.a. mehr - dies sind die Eckpunkte, die der professionelle Leser zuerst einmal überprüft.

Wie lesen Personalverantwortliche Zeugnisse auf den zweiten Blick?

Da Zeugnisse natürlich auch bei der Auswahl unter denjenigen Bewerbern eine Rolle spielen, die man bereits in die engere Wahl einbezogen hat, kommen Arbeitnehmer nicht umhin, sich mit allen Details ihres Zeugnisses auseinanderzusetzen, angefangen von der Zeugniseinleitung über die Selbstbeschreibung des Arbeitgebers, die Schilderung der Arbeitsaufgaben bis hin zu der eigentlichen Bewertung von Können, Leistung und Motivation des Arbeitnehmers.

Zu allen diesen Fragen informiert die Verfasserin den Leser in knapper und prägnanter Form, d.h. mit vielen Formulierungsbeispielen, Checklisten und am Ende eines Kapitels eingeschobenen Zusammenfassungen. Im Ergebnis wird damit auch ein juristisch nicht vorgebildeter Arbeitnehmer in die Lage versetzt, ein ihm erteiltes Zeugnis in allen einzelnen Punkte kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Zeugnisse und das juristische Drumherum

Obwohl der Ratgeber den Schwerpunkt erkennbar das Hauptziel verfolgt, Arbeitnehmer bei der kritischen Überprüfung ihrer Arbeitszeugnisse zu unterstützen, erhält der Leser auch weiterführende Informationen über die rechtlichen Grundsätze des Zeugnisanspruchs (Wahrheitspflicht, Wohlwollenspflicht, Verjährung, Verwirkung usw.) und über die verschiedenen Arten von Zeugnissen (Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis usw.). Hinweise und praktische Tipps zur Rechtsverfolgung runden die Darstellung ab.

Kosten der Rechtsverfolgung

Kritisch ist allenfalls die Aufmunterung zu sehen, sich als Arbeitnehmer bei Zeugnisklagen selbst zu vertreten. Denn trotz der damit verbundenen Kostenersparnis ist ein solchen Vorgehen meist nicht zu empfehlen, gibt es doch kaum ein Thema, das so sehr der Gefahr der Emotionalisierung ausgesetzt ist wie das Thema Zeugnis. Arbeitnehmer, die sich dabei selbst vertreten, können daher leicht über den Tisch gezogen werden.

Und wer sich aus diesem Grund für eine anwaltliche Unterstützung bei einer Zeugnisberichtigungsklage entscheidet, wird bei spezialisierten Kanzleien meist ein Kostenangebot erhalten, das deutlich über den Anwaltsgebühren liegt, die sich auf der Grundlage des üblicherweise festgesetzten Zeugnisstreitwerts (ein Monatsgehalt) errechnen. Denn Zeugnisberichtigungsklagen sind extrem arbeitsaufwendig und werden beiderseits oft mit großem Eifer geführt, so dass eine professionelle anwaltliche Vertretung dementsprechend ihren Preis hat.

Die Rechtsverfolgungskosten bei Zeugnisberichtigungsklagen sind daher in der Regel höher als die von der Autorin genannten Gerichtsgebühren, die bei solchen Streitigkeiten ohnehin kaum von Bedeutung sind, da man sich in der Regel vergleicht.

Aber auch beim Thema Rechtsverfolgung ist dem hier besprochenen Buch in einem wichtigen Punkt zuzustimmen: Besser als eine Zeugnisberichtigungsklage ist allemal eine rasche außergerichtliche Verständigung mit dem Arbeitgeber über die eine oder andere Zeugniskorrektur. Und was man hier als Arbeitnehmer sinnvollerweise verlangen kann, zeigt eine aufmerksame Lektüre von Kilians Ratgeber.

Fazit: Viel Wissen auf kleinem Raum

Im Ergebnis enthält der Ratgeber angesichts seines knappen Umfangs und des moderaten Preises (6,80 EUR) erstaunlich viele und präzise Informationen zu allen wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugniserteilung.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10