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Arbeitsrecht aktuell: 08/021 Nach der 58er-Regelung:




Zwangsverrentung mit 63?

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

12.02.2008. Die bis zum 31.12.2007 geltende, gleichermaßen im SGB III (§ 428 Abs.1 und 2) wie im SGB II (§ 65 Abs.4 SGB II in Verb. mit § 428 Abs.2 SGB III) festgeschriebene 58er-Regelung sah vor, dass Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, Arbeitslosengeld I und II unter erleichterten Bedingungen beziehen konnten. Sie konnten nämlich der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter gegenüber erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen, was dem weiteren Bezug von Arbeitslosengeld I und II anders als bei jüngeren Arbeitslosen nicht im Wege stand - vorausgesetzt, der Betreffende war dazu bereit, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie Rente zu beantragen.

Ein Zwang zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente, d.h. zur Inkaufnahme von Rentenabschlägen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs, bestand bis zum 31.12.2007 nicht.Aufgrund der von vornherein im Gesetz enthaltenen zeitlichen Befristung der 58er-Regelung - zunächst bis Ende 2005, sodann verlängert bis Ende 2007 - lief sie nunmehr zum Jahreswechsel 2007/2008 aus.

Genauer gesagt: Die bisher geltende Regelung gilt weiterhin, allerdings nur noch für Altfälle, d.h. für Leistungsempfänger, deren Anspruch vor dem 01.01.2008 entstanden ist und die vor dem 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben. Das sind alle, die am 01.01.1950 oder früher geboren sind (da gemäß §§ 187 Abs.2 Satz 2, 188 Abs.2, Fall 2 BGB der Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters nicht mitgerechnet wird und das Lebensjahr somit am Tag vor dem Geburtstag vollendet wird, vollendet ein am 01.01.1950 Geborener am 31.12.2007 sein 58. Lebensjahr).

Für die Bezieher von Arbeitslosengeld I, die keine Altfälle sind, führt das Auslaufen der 58er-Regelung zur Teilnahme an den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur, gefährdet aber im Übrigen nicht ihren Leistungsbezug, da Arbeitslosengeld I nicht gegenüber einer von der gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Rente nachrangig ist.

Anders ist es dagegen bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II: Aufgrund der Nachrangigkeit dieser staatlichen Fürsorgeleistung gegenüber prinzipiell allen anderen Einkommensmöglichkeiten wäre auch eine mit Abschlägen verbundene vorzeitige Rente eine gegenüber dem Arbeitslosengeld II vorrangige Leistung.

§ 5 Abs.3 SGB II sieht daher die Möglichkeit für den Leistungsträger vor, einen Antrag auf vorrangige Leistungen zu stellen.

Dieser könnte daher im Prinzip auch beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf vorzeitige Rente stellen, um auf diese Weise den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld II überflüssig zu machen. Zwar können aufgrund des im SGB VI geregelten Auslaufens der meisten vor 65 Jahren zu beanspruchenden Renten heutzutage nur noch wenige in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Erwerbslose überhaupt eine Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (geschweige denn ab 58 Jahren!), doch gibt es immer noch einige Rentenarten, die - teilweise nur noch für eine Übergangszeit - früher beantragt werden können.

Hier sind vor allem die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Frauen zu nennen.

Um hier eine übermäßige Belastung der Bezieher von Arbeitslosengeld II zu verhindern, sieht das am 25.01.2008 im Bundestag rückwirkend zum 01.01.2008 beschlossene Siebente Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Wesentlichen zwei Abschwächungen vor:

Erstens sind Hilfebedürftige zwar grundsätzlich dazu verpflichtet, vorrangig vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen anderer Sozialleistungsträger in Anspruch zu nehmen und die dazu erforderlichen Anträge zu stellen (§ 13a Satz 1 SGB II n.F.), doch beinhaltet dies - abweichend von dem Grundsatz - ausdrücklich nicht die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters vor dem 63. Lebensjahr (§ 12a Satz 2 SGB II n.F.).

Zweitens wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Hilfebedürftige nach Vollendung des 63. Lebensjahres „ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten“ nicht dazu verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

Einer der Härtefälle, die mit einer solchen Rechtsverordnung geregelt bzw. ausgeschlossen werden sollen, sind Hilfebedürftige, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend Arbeitslosengeld II beanspruchen (sog. Aufstocker). Sie und ggf. andere Gruppen von ALG II-Empfängern sollen somit vor dem Zwang zum Bezug einer Abschlagsrente befreit werden.

Fazit: Nach der jetzt beschlossenen Reform des SGB II müssen zwar längst nicht alle über 58 Jahre alten Hilfebedürftigen eine vorzeitige und mit Abschlägen verbundene Rente beziehen, doch trifft es hier voraussichtlich doch eine erhebliche Zahl von Leistungsempfängern, bei denen man mit Fug nach dem tieferen politischen Sinn einer - letztlich doch wieder nur einer Entlastung der Staatskasse dienenden - „Zwangsverrentung“ fragen kann: Schließlich dienten bzw. dienen die im SGB VI enthaltenen Regelungen über einige mit vorzeitigem Eintrittsalter verbundenen Rentenarten der rentenrechtlichen Besserstellung der jeweils betroffenen Versicherten (langjährig Versicherte, Schwerbehinderte, Frauen) und nicht ihrer Benachteiligung gegenüber den „regulären“ Versicherten.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


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Letzte Überarbeitung: 23. Juni 2010

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
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Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

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Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09