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AGB, AGB-Kontrolle

Die Abkürzung "AGB" steht für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. AGB sind das „Kleingedruckte“ eines Vertrags, d.h. die Vertragsklauseln, die eine Partei (der AGB-Verwender) für viele Verträge vorab ausgearbeitet hat und dann bei Vertragsschluss der anderen Vertragspartei zum Abzeichnen vorlegt.
AGB muss man als Verbraucher bei vielen Verträgen unterschreiben, ohne über inhaltliche Änderungen verhandeln zu können, z.B. bei Eröffnung eines Bankkontos, beim Autokauf oder bei einer Pauschalreise. Das AGB-Recht beschränkt zugunsten von Verbrauchern die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von AGB.
Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen AGB akzeptieren, denn Arbeitssverträge werden praktisch immer vom Arbeitgeber als Mustertexte ausgearbeitet und sind daher AGB.
Für Arbeitgeber stellt sich daher die Frage, was sie bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer arbeitsvertraglichen AGB beachten müssen. Und für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist es wichtig zu wissen, welche Klauseln wirksam sind und welche nicht.
Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort "Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)".
Letzte Überarbeitung: 7. März 2025
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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