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Arbeitsrecht aktuell: 12/033 Verdachtskündigung nur bei dringendem Verdacht
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Bloße Verdächtigung einer Unterschlagung (14,99 EUR) berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kündigung
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012, 17 Sa 252/11
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20.01.2012. Eine Verdachtskündigung beruht darauf, dass der gekündigte aus persönlichen Gründen "nicht mehr tragbar" ist, weil er unter dem dringenden Verdacht steht, einen gravierenden Pflichtverstoß begangen zu haben. Aufgrund dieses dringenden Verdachts ist es demjenigen, der die Verdachtskündigung erklärt, nicht mehr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. Eine Verdachtskündigung ist damit ein Unterfall einer personenbedingten Kündigung, denn ein nachweislicher Pflichtenverstoß ist gerade nicht der Kündigungsgrund (und für den Verdacht, den man auf sich gezogen hat, "kann man nichts").
In der Praxis werden Verdachtskündigungen praktisch ausschließlich arbeitgeberseitig ausgesprochen, und zwar zeitgleich mit einer außerordentlichen (meist fristlosen) Kündigung wegen eines gravierenden Pflichtverstoßes. Die Verdachtskündigung dient dann als juristisches Fallnetz: Sollte sich der Pflichtverstoß, der Grund für die außerordentliche Kündigung wegen der Tat selbst ist bzw. für die "Tatkündigung", vor Gericht nicht nachweisen lassen, kann eine Verdachtskündigung trotzdem wirksam sein, wenn die Verdachtsmomente "dringend" sind.
Für gekündigte Arbeitnehmer ist eine Verdachtskündigung eine Ungerechtigkeit, da man ihnen ja letztlich nichts beweisen kann, aber das Argument der herrschenden Meinung, die Verdachtskündigungen für prinzipiell zulässig ansieht, lautet, dass der private Arbeitgeber keine staatliche Strafverfolgungsorgane sind. Daher kann schon der dringende Tatverdacht die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.
Dann müssen aber mindestens zwei Voraussetzungen für eine wirksame Verdachtskündigung vorliegen: Erstens muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den Verdachtsmomenten angehört haben, d.h. dem Arbeitnehmer muss vorab die Möglichkeit gegeben werden, die Verdachtsmomente zu entkräften. Und zweitens muss der dann verbleibende Verdacht "dringend" sein. Die bloße Verdächtigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist kein solcher dringender Verdacht.
Das hatte ein Abfallwirtschaftunternehmen aus Leverkusen offenbar nicht richtig verstanden. Denn das Unternehmen kündigte einen seit 1997 beschäftigten Müllwerker, der als Verwieger an der Müllrampe tätig war. Zu seinen Aufgaben gehörte es, sog. Wiegebelege zu erstellen. Das Unternehmen warf dem Müllwerker vor, er solle von einem Privatkunden am 01.06.2010 einmalig einen Betrag von 14,99 EUR vereinnahmt, aber nicht ordnungsgemäß verbucht haben. Um diesen Vorwurf zu untermauern berief sich das Unternehmen darauf, dass der Arbeitnehmer eine Quittung nicht erteilt hatte - angeblich um den streitigen Betrag selbst zu vereinnahmen.
Das Arbeitsgericht Solingen konnt das nicht nachvollziehen und entschied die Kündigungsschutzklage daher zugunsten des Arbeitnehmers (Urteil vom 11.01.2011, 2 Ca 916/10 lev). Denn alleine aus der behaupteten Nichterteilung einer Quittung kann nicht auf eine Unterschlagung geschlossen werden, so das Arbeitsgericht. Ein dringender Taterdacht war nicht nicht gegeben, weil das vom Unternehmen eingesetzte Buchungssystem störanfällig war. Am streitigen Tag (01.06.2010) war daher ein genauer Abgleich zwischen Wiegebelegen und Kassenjournal nicht möglich. Zudem wurden die Tageseinnahmen erst am Abend gezählt, und es hatte zwischen der Frühschicht, in der der gekündigte Arbeitnehmer gearbeitet hatte, und der Spätschicht keine Kassenübergabe gegeben.
Diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf vor ein paar Tagen bestätigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012, 17 Sa 252/11 -Pressemitteilung vom 17.01.2012). Wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Solingen meinte auch das LAG Düsseldorf, das Unternehmen hätte den Vorworf der Unterschlagung nicht beweisen können. Und auch einen dringenden Taterdacht, der eine Verdachtskündigung rechtfertigen könnte, sah das Gericht nicht als gegeben an. Letztlich stützte das Abfallunternehmen die streitige Kündigung auf eine bloße Verdächtigung. Das genügt nicht. Auf die Höhe des angeblich unterschlagenen Betrags, der mit 14,99 EUR recht gering war, kam es daher gar nicht an.
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Letzte Überarbeitung: 21. Februar 2012
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hamburg, 24.05.2012 Fristlose Kündigung:
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 23.05.2012, 2 Ca 2565/11
Frankfurt, 23.05.2012 TVöD-Mehrurlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2012, 9 AZR 575/10
Berlin, 22.05.2012 Konkurrentenklage:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11
Berlin, 19.05.2012 Teilzeitanspruch:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11
Berlin, 17.05.2012 Outsourcing:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10
Berlin, 17.05.2012 Öffentlicher Dienst:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11
Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11
Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
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