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Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit durch langfristige Arbeitszeitüberschreitung?
18.07.2011. Arbeitsverträge sind an keine besonderen Formvorschriften gebunden und können daher jederzeit mündlich geschlossen und geändert werden. Es genügt sogar, dass sich die Parteien allein durch ihr tatsächliches Verhalten "einigen". Dann muss das Verhalten des einen Vertragsteils für den anderen die Schlussfolgerung erlauben, dass er einen bestimmten Vertragsinhalt in Geltung setzen will - und der andere muss damit (wiederum durch „schlüssiges" bzw. "konkludentes" Verhalten) einverstanden sein.
Ob aber auch die langjährig faktische Vollzeitbeschäftigung einer Teilzeitkraft als ein konkludentes Angebot des Arbeitgebers zur Vertragsänderung, d.h. zur Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit, bewertet werden kann, ist zweifelhaft. Denn die Anordnung von Überstunden setzt ja gerade eine geringere, durch die Überstunden überschrittene Wochenarbeitszeit voraus. Über diese Frage hatte vor kurzem das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheiden (Urteil vom 14.04.2011, 6 Sa 1499/10).
Zwei Verwaltungsangestellte wurden durch Mehrarbeitsanordnung trotz Teilzeitvereinbarung seit sieben bzw. sechs Jahren wie Vollzeitkräfte beschäftigt. Das allein genügte jedoch weder dem Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 03.11.2010, 2 Ca 1989/10) noch dem LAG als schlüssiges Vertragsangebot des Arbeitgebers. Im Gegenteil: Weil er eine„offizielle“ Aufstockung der Arbeitszeit stets abgelehnt hatte, durften die Klägerinnen seine Anordnungen nicht als eine rechtsverbindliche Erklärung interpretieren.
Fazit: Teilzeitbeschäftigte können selbst bei langfristiger Überschreitung ihrer Arbeitszeit nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ihnen damit ein Vollzeitarbeitsverhältnis anbieten will. Dafür müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen, die es aber selten geben wird. Wollen Teilzeitkräfte auf Vollzeit aufstocken, sollten sie daher ihren Aufstockungsanspruch gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geltend machen, der allerdings einen freien Vollzeitarbeitsplatz voraussetzt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.04.2011, 6 Sa 1499/10
- Landesarbeitsgericht Köln (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
- Arbeitsrecht aktuell: 17/034 Anhebung der Wochenarbeitszeit und Behinderung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/002 Befristete Arbeitszeiterhöhung als Dauermodell?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/252 Arbeitgeberseitig eingeleitete Vertragsänderung durch Schweigen des Arbeitnehmers?
Letzte Überarbeitung: 6. Februar 2017
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