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ArbG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 06.10.2009, 7 Ca 1724/09

   
Schlagworte: Arbeitsvertrag, Lohn, Gehalt, Arbeitsausfall
   
Gericht: Arbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 7 Ca 1724/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.10.2009
   
Leitsätze: Eine Ferienüberhangsregelung kann gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam sein. Ein Schulbusfharer wird unangemessen benachteiligt, wenn eine Vertragsregelung pauschal besagt, dass das Arbeitsverhältnis während der "Schließungszeiten der Schulen" ruht, soweit der zustehende Jahresurlaub überschritten wird (kritisch zu BAG 10.1.2007 - 6 AZR 85/06).
Vorinstanzen:
   

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