Arbeitsrecht Online
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwaltskanzlei
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Rechtsanwälte
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2009


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 10/010 Unbezahlter Zwangsurlaub bei Auftragsmangel?




Formularvertragliche Vereinbarungen über unbezahlte Ruhenszeiten können unwirksam sein

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009, 7 Ca 1724/09

15.01.2010. Im Allgemeinen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die vom Arbeitnehmer zu leistende Arbeit beliebig festlegen. Sie können daher auch unbezahlte Unterbrechungen im Verlauf des Jahres festlegen.

Fraglich ist allerdings, ob der Arbeitgeber in den von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch für Situation des Auftragsmangels unbezahlte "Ruhenszeiten" vorsehen kann. Mit dieser Frage befasst sich eine Ende 2009 ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009, 7 Ca 1724/09.

von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Ruhenszeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers

Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, nach denen Ruhezeiten angeordnet werden können, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet und auch keinen Lohn erhält, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zulässig. So hat das BAG etwa entschieden, dass ein Reinigungsunternehmern, das ausschließlich Schulen reinigte und deshalb in den Schulferien keine Aufträge enthielt, in diesem Zeitraum Ruhezeiten anordnen durfte (Urteil vom 10.01.2007, 5 AZR 84/06).

Zulässigerweise konnte in - in den Arbeitsverträgen der Reinigungskräfte enthaltenen - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also Klauseln, die vom Arbeitgebern einseitig vorgegeben und standardmäßig verwendet werden, bestimmt sein, dass während der Schulferien die Reinigungskräfte zunächst ihren (bezahlten) Urlaub nehmen mussten und danach das Arbeitsverhältnis (unbezahlt) ruhte, entschied das BAG in der erwähnten Entscheidung.

Eine solche Ruhensvereinbarung weicht im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von gesetzlichen Vorschriften ab. Denn gemäß § 611 Abs. 1 BGB begründet das Arbeitsverhältnis die Pflicht der einen Seite, die versprochenen Dienste zu leisten und im Gegenzug die Pflicht der anderen Seite, die vereinbarte Vergütung zu zahlen und dies regelt eine Ruhensvereinbarung ja gerade anders.

Ein Abweichen von gesetzlichen Vorschriften in AGB ist jedoch unzulässig, wenn dies den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers liegt aber dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber tatsächlich während der Ruhenszeiten keine Möglichkeit hat, die Arbeitnehmer einzusetzen (wie im Fall der Reinigungskräfte, weil der Arbeitgeber während der Schulferien von gar keiner Schule Aufträge erhielt) und die Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, voraussehbar und begrenzt sind (wie im Fall der Reinigungskräfte, da von vornherein feststand, wie lange und wann Schulferien waren), so das BAG. Der Arbeitnehmer kann sich dann nämlich auf die Situation einstellen. Im Endeffekt liegt hier „eine besondere Form der Teilzeitarbeit mit unregelmäßig auf das Kalenderjahr verteilter Arbeitszeit“ vor, meint das BAG.

Fraglich ist jedoch, ob diese Entscheidung auch auf den Fall übertragen werden kann, in dem der Arbeitgeber nur von einem Auftraggeber zu bestimmten Zeiten keine Aufträge erhält, von anderen Auftraggebern jedoch schon, so dass er die Arbeitnehmer möglicherweise dort einsetzten könnte. Mit diesem Fall befasst sich die vorliegende Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 06.10.2009, 7 Ca 1724/09).

Der Fall des Arbeitsgerichts Düsseldorf: In AGB geregelte unbezahlte Ruhenszeit für Schulbusfahrer bei Schulschließungen

Der beklagte Arbeitgeber, ein Busunternehmen, beschäftigte etwa 200 Arbeitnehmer, alle in Teilzeit und hätte sich u.a. auf die Beförderung von Schülern spezialisiert. Während der Schulferien und an anderen schulfreien Tagen erhielt das Busunternehmen deshalb keine Aufträge. Der klagende Arbeitnehmer war bei dem Busunternehmen als Busfahrer eingestellt und wurde von dem Unternehmen im Rahmen von dessen Weisungsrecht dafür eingesetzt, Schüler zu einer jüdischen Grundschule zu befördern. Von Ende September bis Mitte Oktober 2008 war die jüdische Grundschule wegen Ferien und sich anschließender jüdischer Feiertage geschlossen. Andere Schulen, für die das Busunternehmen tätig war, waren zu dieser Zeit dagegen nicht geschlossen.

Der Arbeitsvertrag des Busfahrer enthielt unter dem Punkt „Arbeitszeit/Stundenlohn“ u.a. folgende Klausel: „Soweit die Schließungszeiten der Schulen - und/oder Werkstätten den zustehenden Jahresurlaub überschreiten, ruht während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, diese Zeit gilt als unbezahlte Freizeit und wird nicht vergütet… Das Unternehmen behält sich vor, wenn notwendig, den Einsatz neu festzulegen und entsprechend zu entlohnen…“ Unter „Urlaub“ war geregelt: „Der Zeitpunkt des Urlaubs kann nur im Zusammenhang bzw. in Übereinstimmung mit den Ferien der befahrenen Schulen - und/oder Werkstätten in Anspruch genommen werden, siehe Betriebsvereinbarung Urlaubsordnung.“

Im Oktober 2008 war der Busfahrer arbeitsunfähig erkrankt. Seinen Urlaub hatte er zu diesem Zeitpunkt schon vollständig genommen. Das Busunternehmen weigerte sich, dem Busfahrer die Vergütung während seiner Erkrankung weiter zu zahlen, da der Busfahrer wegen der im Arbeitsvertrag enthaltenen Klauseln zu diesem Zeitpunkt ohnehin eine unbezahlte Ruhenszeit hätte nehmen müssen.

Der Busfahrer hielt die Klausel für unwirksam und erhob vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Klage auf Zahlung von 282,80 EUR brutto Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Arbeitsgericht Düsseldorf: Busfahrer kann Beschäftigung und Lohn auch bei Schulschließungen verlangen

Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab dem Busfahrer recht. Die Klausel benachteiligt ihn nämlich unangemessen gemäß § 307 BGB, meint das Gericht.

Anders als in dem erwähnten BAG-Urteil vom 10.01.2007 sollte im vorliegenden Fall das Arbeitsverhältnis nämlich nicht nur während der Schulferien ruhen, sondern immer dann, wenn die Schulen geschlossen waren. Damit würde nicht nur zu vorhersehbaren Zeiten das Arbeitsverhältnis ruhen, sondern auch bei außergewöhnlichen Umständen, etwa wenn eine Schule wegen Baufälligkeit geschlossen werden müsste, argumentiert das Arbeitsgericht. wäre. Dies stellt aber eine unangemessene Benachteiligung des Busfahrers dar, so das Gericht.

Außerdem hält das Arbeitsgericht für entscheidend, dass nicht sämtliche Schulen, für die das Busunternehmen tätig war, zur gleichen Zeit geschlossen hatten. Das Busunternehmen hätte den Busfahrer also zu Zeiten, an denen die jüdische Grundschule geschlossen war, für andere Touren einsetzen können..

Fazit: Wann die Grenze einer zulässigen „Teilzeitarbeit mit unregelmäßig auf das Kalenderjahr verteilter Arbeitszeit“ (BAG) überschritten ist und der Arbeitgeber in unzulässiger Weise das von ihm zu tragende Betriebs- und Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer verlagert, ist schwierig zu bestimmen.

Die Ruhenszeiten müssen jedenfalls für den Arbeitnehmer voraussehbar sein. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen seines Weisungsrechts für unterschiedliche Auftraggeber einsetzen darf, ist eine Ruhensklausel zudem unzulässig, wenn schon der Arbeitsausfall bei einem einzigen Auftraggeber zu einer unbezahlten Ruhenszeit führt.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 - 26 39 62 0
Fax: 030 - 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 – 710 330 04
Fax: 069 – 710 330 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Jungfernstieg 38
20354 Hamburg
Tel: 040 - 69 20 68 04
Fax: 040 - 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 - 899 77 01
Fax: 0511 - 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 - 709 07 18
Fax: 0221 - 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Pilotystraße 4
80538 München
Tel: 089 -21 56 88 63
Fax: 089 -21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Ostendstraße 196
90482 Nürnberg
Tel: 0911 - 953 32 07
Fax: 0911 - 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 - 470 97 10
Fax: 0711 - 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 29. April 2010

© 1997 - 2010:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Arbeitsrecht 14tägig:

Informationsdienst Arbeitsrecht

Fachinformationen unserer Kanzlei für Abonnenten von "Arbeitsrecht im Betrieb"

Betriebsrat-Seminare

Wir führen Schulungen für Betriebsräte durch

Fortbildung für alte Hasen und Frischgewählte im Betriebsrat

Betriebsrat:

Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26.04.2010, 16 Sa 59/10

Betriebsänderung:

Berechnung des Schwellenwerts nach § 111 Satz 3 Nr.1 BetrVG

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21.09.2009, 4 Sa 41/08

Betriebsrat:

BAG stärkt Meinungsfreiheit der Betriebsräte

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2010, 7 ABR 95/08

Arbeitsunfähigkeit:

Arbeitsunfähig oder doch "physisch und psychisch topfit"?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 890/09

Fristlose Kündigung:

Kundenbeleidigung kostet nicht immer den Job

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, 4 Sa 474/09

Diskriminierung:

Ausschlussfrist bei Diskriminierungsentschädigung europarechtskonform?

EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-246/09

Arbeitsschutz:

Hitzefrei!?



Transferleistungen:

Voraussetzungen für Transfergesellschaften und Transferkurzarbeitergeld werden verschärft

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Existenzgründung:

Freiwillige Weiterversicherung wird einfacher, aber teurer

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Kurzarbeit:

Sonderregelung wird verlängert

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Diskriminierung:

Geldentschädigung für diskriminierende Kündigung

Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10

Fristlose Kündigung:

Emmely II?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10

Betriebsrat:

Interessenkollision bei Beschluss des Betriebsrats

Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 09.02.2010, 6 BV 46/09

Befristung:

Nachträgliche Vereinbarung einer Befristung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 1032/09

Arbeitsmarkt:

OECD-Beschäftigungsausblick 2010: Die Beschäftigungskrise überwinden



Probezeit:

Probezeitvereinbarung mit unzulässig kurzer Kündigungsfrist

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010, 9 Sa 776/09

Betriebsrat:

Internet und E-Mail für jedes Betriebsratsmitglied

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

Verhaltensbedingte Kündigung:

Schichtwechsel statt Kündigung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.2010, 16 Sa 1280/09

Verdachtskündigung:

Kündigung wegen angeblichen Spesenbetrugs

Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, 7 Ca 868/09

Kündigung wegen Krankheit:

Möglichkeit leidensgerechter Beschäftigung schließt außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aus

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2010, 16 Sa 389/09

Fristlose Kündigung:

Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

Fristlose Kündigung:

Skandalpresse und Schmähungen als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09

Betriebsrat:

Benachteilung von Betriebsräten durch Prozesskosten?

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 68/08

Betriebsrat:

Teilzeit Arbeitnehmer, Vollzeit Betriebsrat: Mehr Geld für mehr Arbeit?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10

Einigungsstelle:

Vorsitzender der Einigungsstelle - Teil II

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010, 6 TaBV 901/10

Vergütung:

Neues Gesetz regelt Vergütung in Banken und versicherungen

BGBl I 2010, 950

Urlaub:

Können krankheitsbedingt angesammelte Urlaubsansprüche verfallen?

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Vorlage zu §§ 615 BGB, 11 KSchG unzulässig

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 1 BvL 5/10

Personenbedingte Kündigung:

Voraussetzungen einer Kündigung wegen Alkoholsucht

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09

Ausschlussfrist:

Ausschlussklauseln auch für Ansprüche auf Rückzahlung überbezahlter Vergleichsabfindung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2010, 13/7 Sa 1435/09

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Annahmeverzug des Betriebserwerbers nach Freistellung durch den Betriebsveräußerer

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.02.2010, 11 Sa 620/09

Befristung:

Sind Kettenbefristungen aus Haushaltsgründen europarechtswidrig?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09

Urlaub:

Nachgewährung von Urlaub wegen Pflege des kranken Kindes?

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2010, 2 Ca 1648/10

Aufhebungsvertrag:

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages meist chancenlos

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2009, 2 Sa 223/09

Fristlose Kündigung

Keine Kündigung wegen „Verpfeifens“ des Arbeitgebers

LAG München, Urteil vom 01.04.2010, 4 Sa 391/09

Bagatell-Kündigung

Emmely arbeitet wieder als Kassiererin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09

Urlaub:

Urlaubsabgeltung auch für Beamte?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010, 2 A 11321/09.OVG

Tarifeinheit:

Abschied vom Grundsatz der Tarifeinheit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010, 10 AS 3/10

Arbeitnehmerüberlassung:

Vermittlungsvergütungen von Verleihern müssen flexibel sein

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09

Kündigung:

Kündigung einer Compliance-Beauftragten der Deutschen Bahn wegen internem Datenskandal

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010, 38 Ca 12879/09

Betriebsübergang:

Umgehung von § 613a BGB durch Transfergesellschaft und Losverfahren?

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09

Weiterbeschäftigung:

Geltendmachung eines betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2010, 2 Ta 387/10

Aufhebungsvertrag:

Wiedereinstellungsanspruch beim Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09

Tarifeinheit:

LAG nimmt Ende der Lehre von der Tarifeinheit vorweg

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010, 4 Sa 444/09

Betriebsrat:

Keine Bezahlung für Betriebsratsarbeit im Restmandat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010, 7 AZR 728/08

Kündigung:

Keine Streichung behindertengerechten Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010, 7 Sa 58/10

Betriebsrat:

Arbeitgeber muss Mietmöbel für Betriebsversammlung zahlen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

Kündigungsschutz:

Lohnanspruch bei offenbar unbegründeter Kündigung

LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2010, 8 SaGa 3/10

Abfindung:

Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Abfindung

Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 06.05.2010, Rs. C-499/08

Kündigung - Abfindung:

Vergleich im Kündigungsschutzprozess

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09

Kündigung:

Namensliste mit Änderungsvorbehalt

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09

Kündigung:

Kündigung wegen verweigerter ärztlicher Untersuchung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010, 6 Sa 640/09

Änderungskündigung:

Per Weisungsrecht kein Entzug von Personalverantwortung

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2009, 10 Sa 328/09

Kündigung:

Verstoß gegen Datenschutz-Betriebsvereinbarung: Kündigung unwirksam

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09

Kündigung - Krankheit:

Anforderungen an betriebliches Eingliederungs-
management

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08

Kündigung:

Vor Rücknahme der Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009, 26 Sa 1840/09

Kündigung:

Kündigungsschutz bei vorherigem ausländischem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2009, 7 Sa 569/09

Kündigung:

Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09

Abfindungsangebot:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung darf jüngeren Arbeitnehmern vorbehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09

Kündigung:

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 267/08

Abfindung und Steuer:

Fälligkeit der Abfindung kann verschoben werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09

Verhaltensbedingte Kündigung:

Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers

Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07

Abfindung:

Abfindung ist auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R

Abfindung:

Berechnung einer Abfindung nach Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

Abfindung:

Sozialplan mit Abfindung vor Betriebsübergang bindet Betriebserwerber nicht

LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08

Kündigung - Kündigungsschutz:

Bei Ja zur Kündigung kein Kündigungsschutz

LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09

Kündigung - Betriebsrat:

Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung

LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08

Kündigung - Sperrzeit:

Eigenkündigung wegen Überforderung: Keine Sperrzeit

Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag nach Betriebsübergang: Recht zum Widerspruch verwirkt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08

Sozialplan - Abfindung:

Betriebszugehörigkeit darf zu höherer Abfindung führen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08

Abmahnung und Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08

Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Brotaufstrich?

Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08

Aufhebungsvertrag - Abfindung:

Ungleichbehandlung bei Abfindung aufgrund von Turboregelungen ist rechtens

LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08

Abfindung:

Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)

Abfindung:

Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter ist keine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)

Aufhebungsvertrag:

Rechtschutzversicherung muss Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag vergüten, wenn Kündigung angedroht wurde

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07

Abfindung:

Fälligkeit der Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08

Abfindung:

Keine Abfindung nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06

Abfindung:

Beziffertes Angebot einer Abfindung unter Verweis auf § 1a KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06

Gesamtübersicht Arbeitsrecht aktuell:
mehr