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LAG Köln, Ur­teil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung, Befristung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 12 Sa 1448/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.04.2010
   
Leitsätze:

1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird gleichzeitig unabhängig von bei einer theoretischen Urlaubsgewährung bestehenden Erfüllungshindernissen fällig.

2. Er ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf das Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BUrlG befristet, unterliegt aber als Geldanspruch den (tariflichen) Ausschlussfristen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.07.2009, 10 Ca 2355/09
   

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