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LAG Köln, Ur­teil vom 16.01.2007, 9 Sa 1011/06

   
Schlagworte: Ausschlussfrist
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 Sa 1011/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.01.2007
   
Leitsätze: Ist einzelvertraglich vereinbart, dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden (1. Stufe), und sie nach Ablehnung oder Nichterklärung nicht innerhalb eines Monats gerichtlich geltend gemacht werden (2. Stufe), berührt die Unwirksamkeit der zweiten Stufe der Ausschlussklausel nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln
   

 

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