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BAG, Ur­teil vom 20.11.2012, 1 AZR 179/11

   
Schlagworte: Streik: Kirche, Streik, Kirchenarbeitsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 179/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.11.2012
   
Leitsätze: Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 03.03.2010, 3 Ca 2958/09
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.01.2011, 8 Sa 788/10
   

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