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LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 16.09.2011, 16 Sa 1827/10

   
Schlagworte: Kündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 16 Sa 1827/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.09.2011
   
Leitsätze: Trägt ein Arbeitnehmer in der Qualitätsprüfung in eine Dokumentation Prüfergebnisse ein, obwohl er die entsprechende Prüfung nicht durchgeführt hat, ist dieses Verhalten an sich geeignet, den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu rechtfertigen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20.10.2010, 5 Ca 108/10
   

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