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BFH, Ur­teil vom 11.03.2010, VI R 7/08

   
Schlagworte: Lohn, Lohnsteuer
   
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 7/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.03.2010
   
Leitsätze:

1. Bei einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer scheidet eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse aus.

2. Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als Arbeitslohn zu werten.

Vorinstanzen: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 10.07.2007, 5 K 369/02
   

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