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Arbeitsrecht aktuell: 10/112 Lohnsteuer für die Kur




Steuerlich kann Kur nur einheitlich bewertet werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.03.2010, VI R 7/08

11.06.2010. Was Arbeitslohn ist, scheint auf der Hand zu liegen, nämlich die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt.

Steuerlich ist dies jedoch gar nicht so eindeutig, weil etwa auch eine Reise, eine Fortbildung oder eine Kur, die der Arbeitgeber finanziert, Arbeitslohn darstellen kann, aber nicht in jedem Fall muss.

Ob eine durch den Arbeitgeber finanzierte Kur wenigstens zum Teil nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden kann, beschäftigte den Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.03.2010, VI R 7/08

von Rechtsanwältin Eva-Maria Reuter, Stuttgart

Lohnsteuer und Arbeitslohn

Arbeitslohn ist steuerpflichtig, d.h. gemäß § 19 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist hierauf Lohnsteuer zu zahlen.

Als Arbeitslohn werden steuerrechtlich alle Einnahmen bezeichnet, die einem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung gewährt werden. Dies ist nicht weiter schwierig, wenn es um die monatlich gezahlte Vergütung oder etwa das Weihnachtsgeld geht.

Es gibt allerdings untypischere Konstellationen, bei denen die Frage, ob Arbeitslohn vorliegt, gar nicht so einfach zu beantworten ist. Denn als Arbeitslohn gelten auch dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassene „Sachzuwendungen“. Voraussetzung für eine Einstufung als Arbeitslohn ist hierbei jedoch, dass die Sachzuwendungen nicht aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers gewährt werden und der betriebliche Zweck nicht ganz im Vordergrund steht.

Relevant wird dieses Kriterium etwa, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten Programme zur Gesundheitsförderung oder –vorsorge zur Verfügung stellt, (Dienst)-Reisen oder Fortbildungen finanziert.

Daneben stellt sich die Frage, ob eine Sachleistung nur einheitlich beurteilt werden kann, oder eine Aufteilung möglich ist. Die Finanzgerichte stellen hierbei darauf ab, ob die jeweiligen Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich und daher von einer einheitlich zu beurteilenden Zuwendung auszugehen sit.

Ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) befasst sich mit der Frage, ob die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gilt und ob eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse möglich ist (BFH, Urteil vom 11.03.2010, VI R 7/08).

Der Fall des Bundesfinanzhofs: Fluglotse muss zur Kur, Arbeitgeber zahlt

Der klagende Arbeitnehmer war Fluglotse. Tariflich war der Fluglotse verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers in Abständen von längstens fünf Jahren einer Regenerierungskur zu unterziehen, die vom Arbeitgeber gezahlt wurde.

Der Fluglotse nahm deswegen an einer vierwöchigen Regenerierungskur teil, deren Programm im Wesentlichen aus Fitnesstraining und Massagen bestand. Die Kosten in Höhe von 5.040,00 DM übernahm der Arbeitgeber.

Das beklagte Finanzamt erfasste die Übernahme der Kurkosten im Einkommenssteuerbescheid als Arbeitslohn.

Hiergegen klagte der Fluglotse vor dem Finanzgericht und bekamt teilweise Recht. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) meinte nämlich, die Kur diene zu etwa gleichen Teilen dem Interesse des Arbeitgeber an leistungsfähigen Mitarbeitern und dem Interesse des Arbeitnehmers an seiner Fitness. Die Kostenübernahme sei deswegen nur zur Hälfte als Arbeitslohn zu werten (Urteil vom 10.07.2007, 5 K 369/02).

Bundesfinanzhof: Übernahme der Kurkosten ist Arbeitslohn

Der BFH war anderer Ansicht und gab dem Finanzamt in vollem Umfang Recht.

Die Übernahme von Kurkosten zählt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als nicht ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegende Zuwendung zum Arbeitslohn, so der BFH kurz und bündig.

Eine Aufteilung hält der BFH für ausgeschlossen. Zum einen lässt sich die Kur nicht in verschieden Veranlassungsbeiträge trennen, so der BFH. Außerdem scheidet eine Bewertung als Arbeitslohn nur dann aus, wenn eine Leistung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt. Erfolgt sie wie hier nur zur Hälfte im eigenbetrieblichen Interesse, liegt damit Arbeitslohn vor.

Zu Recht verneint der BFH vorliegend die Aufteilungsmöglichkeit. Allerdings wäre ein mehr einzelfallbezogener Blick auf den Zweck der Kur wünschenswert gewesen. Zwar unterziehen sich Arbeitnehmer normalerweise im (überwiegenden) Eigeninteresse einer Kur, dies kann hier aber (ausnahmsweise) anders gewesen sein, weil hier eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Kur bestand, die u.U. darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitgeber durch die starke Belastung und Verantwortung von Fluglotsen resultierenden folgenschweren Fehlern vorbeugen möchte und damit überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse handelte.
Andererseits birgt eine derart einzelfallbezogene Bewertung die Gefahr, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein eigenbetriebliches Interesse „herbeikonstruieren“, indem sie die Sachleistung als Verpflichtung des Arbeitnehmers ausgestalten.

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Letzte Überarbeitung: 10. Januar 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10