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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 23.04.2010, 10 Sa 203/10

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 10 Sa 203/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.04.2010
   
Leitsätze: Eine tarifliche Verfallvorschrift, die u. a. vorsieht, dass Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsabgeltung spätestens drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen, sofern sie nicht innerhalb der Frist schriftlich geltend gemacht werden (hier § 24 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel NRW), erfasst auch den Abgeltungsanspruch für den gesetzlichen Erholungsurlaub aus § 7 Abs. 4 BUrlG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009, 1 Ca 2212/09
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10
   

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