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LAG Köln, Ur­teil vom 27.10.2017, 4 Sa 1067/16

   
Schlagworte: Beweislast, Kündigungsschutzprozess, Kündigungsschutzklage
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 1067/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.10.2017
   
Leitsätze: 1. Im Kündigungsschutzprozess obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Dazu gehört es auch, diejenigen Tatsachen zu widerlegen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund betreffen und diese entlastende Umstände auszuschließen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 – 2 AZR 75/13 – Rn. 30).
2. Widerlegung des Rechtfertigungsgrundes im Einzelfall verneint.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.11.2016, 2 Ca 1685/16
   

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