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BAG, Ur­teil vom 18.02.2020, 3 AZR 206/18

   
Schlagworte: Entgeltumwandlung, Aufklärungspflicht, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 206/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.02.2020
   
Leitsätze: Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung müssen Auskünfte, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne Rechtspflicht erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein. Eine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage zu unterrichten, wenn seine zuvor erteilten Auskünfte unrichtig werden, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber aufgrund besonderer Umstände erkennen kann, dass die Richtigkeit der Auskunft auch für die Zukunft Bedeutung hat.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 11.05.2017, 3 Ca 177/17,
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.12.2017, 4 Sa 852/17
   

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