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BAG, Ur­teil vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 312/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.08.2011
   
Leitsätze: Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber gleichzeitig verbindlich in Aussicht gestellt worden war.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 12.05.2009, 7 Ca 394/08
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 780/09
   

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