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LAG Mün­chen, Teil­ur­teil vom 01.04.2010, 4 Sa 391/09

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 4 Sa 391/09
Typ: Teilurteil
Entscheidungsdatum: 01.04.2010
   
Leitsätze:

I. Notwendige Entscheidungssystematik bei mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden außerordentlichen fristlosen, überwiegend gleichzeitig hilfsweise als außerordentlichen ausgesprochenen, Arbeitgeberkündigungen.

II. Unter den konkreten Umständen des Einzelfalls rechtsunwirksame außerordentliche fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs des "Anschwärzens" der Arbeitgeberin durch Aufstellen haltloser Behauptungen gegenüber der Polizeibehörde.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Teilurteil vom 25.02.2009, 2b Ca 7565/08 H
   

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