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BAG, Ur­teil vom 13.10.2011, 8 AZR 455/10

   
Schlagworte: Betriebsteilübergang
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 455/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.10.2011
   
Leitsätze: Ein Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur dann vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, dh. einen Betriebsteil dargestellt haben.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wesel, Urteil vom 29.11.2006, 4 Ca 1826/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2010, 9 Sa 303/07
   

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