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BAG, Ur­teil vom 21.04.2010, 10 AZR 288/09

   
Schlagworte: Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 288/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.04.2010
   
Leitsätze: Der Anspruch auf Karenzentschädigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insoweit einhält, als es nach § 74a Abs. 1 HGB verbindlich ist. Die Einhaltung auch in seinem unverbindlichen Teil ist nicht erforderlich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 28.05.2008, 4 Ca 1725/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, 2 Sa 378/08
   

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