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BAG, Ur­teil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05

   
Schlagworte: Tarifvertrag: Bezugnahme, Bezugnahmeklausel, Urlaubsgeld, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 41/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.01.2006
   
Leitsätze:

Verweist ein Arbeitsvertrag für den Urlaub auf die Geltung tariflicher Regelungen, ist das regelmäßig als Bezugnahme auf den gesamten tariflichen Regelungskomplex "Urlaub" zu verstehen. Dazu gehört auch ein zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld.

Auf eine solche Bezugnahmeklausel ist die Unklarheitenregel nach § 305c Abs. 2 BGB nicht anzuwenden. Die Regelung ist hinreichend klar. Auf die Unklarheitenregel darf nur zurückgegriffen werden, wenn trotz Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 9.03.2004, 2 Ca 74/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7.01.2005, 14 Sa 81/04
   

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