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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 02.01.2012, 10 Ta 1993/11

   
Schlagworte: Betriebsratsmitglied, Betriebsrat: Schulung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 10 Ta 1993/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 02.01.2012
   
Leitsätze: Der Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Gegenstandsloserklärung von Abmahnungen und des Rückgängigmachens von Lohneinbehalt wegen aus Sicht der Arbeitgeberin nicht erforderlicher Schulungsteilnahme hat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu erfolgen. Daran ändert auch eine Bezugnahme auf § 78 BetrVG nichts.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Beschluss vom 07.07.2011, 2 BV 16/11
   

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