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Musterschreiben: Bestätigung der Elternzeit mit Kürzung des Urlaubs
Stichworte: Elternzeit und Elterngeld, Mutterschutz, Urlaub, Urlaubsanspruch
Weiterführende Stichworte: Musterschreiben: Antrag auf Elternzeit, Musterschreiben: Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Bestätigung der Elternzeit mit Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit“. Der Arbeitgeber hat der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs.1 Satz 8 BEEG die Elternzeit zu bescheinigen. Gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG hat er dabei das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Bestätigung der Elternzeit mit Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Antragstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich lieber vorher anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Frau
Marina Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten / im Hause
Musterstadt, XX.XX.20XX
Bestätigung der Elternzeit
Sehr geehrte Frau Mustermann,
wir beziehen uns auf Ihren schriftlichen Antrag auf Elternzeit vom XX.XX.20XX, mit dem Sie Elternzeit für Ihr Kind XXXXXX für die Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX beantragt haben.
Wir bestätigen Ihnen hiermit die beantragte Elternzeit und erwarten Sie daher nach deren Ablauf am XX.XX.20XX wieder bei uns im Betrieb.
Zugleich machen wir hiermit von unserer Befugnis gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG Gebrauch, den Erholungsurlaub, der Ihnen für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat Ihrer Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 21. Mai 2019
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