HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Wahl­an­fech­tung ei­ner Be­triebs­rats­wahl

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Wahl­an­fech­tung ei­ner Be­triebs­rats­wahl: von Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Stimmzettel in Wahlurne werden, Betriebsratswahl

Die Wahl zum Be­triebs­rats ist an­fecht­bar, wenn ge­gen die Re­ge­lun­gen zum Wahl­recht, der Wähl­bar­keit oder des Wahl­ver­fah­rens bei der Be­triebs­rats­wahl ver­sto­ßen wur­de.

Zu­dem kön­nen Be­triebs­rats­wah­len für nich­tig er­klärt wer­den, wenn die Rechts­wid­rig­keit des Wahl­ver­fah­rens of­fen­sicht­lich ist, d.h. wirk­lich ex­tre­me Ver­stö­ße ge­gen die ent­sp­re­chen­den Vor­schrif­ten vor­lie­gen.

In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "An­fech­tung der Wahl zum Be­triebs­rat".

Letzte Überarbeitung: 22. März 2018

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