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Bundesarbeitsgericht zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitkräften
20.12.2025. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass tarifliche Regelungen, die Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde vorsehen, Teilzeitbeschäftigte unzulässig benachteiligen können.
Im Streitfall arbeitete der Kläger 30,8 Stunden pro Woche und sollte nach dem Tarifvertrag erst ab der 41. Wochenstunde Zuschläge erhalten. Das BAG erklärte die Tarifregelung insoweit für teilweise nichtig, als sie keine zeitanteilige Absenkung der Zuschlagsgrenze vorsieht. Teilzeitkräfte können daher Mehrarbeitszuschläge verlangen, sobald sie ihre individuelle Wochenarbeitszeit im tariflich maßgeblichen Umfang überschreiten: BAG, Urteil vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 12|2025 BAG: Diskriminierung von Teilzeitkräften durch tarifvertragliche Überstundenzuschläge
Handbuch Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden, Mehrarbeit
Letzte Überarbeitung: 23. Oktober 2026
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