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Eigenkündigung verhindert Annahmeverzug ohne Arbeitsangebot
14.08.2025 Ein Ingenieur kündigte sein Arbeitsverhältnis fälschlich zum 26.01.2024 statt zum 31.01.2024. Der Arbeitgeber stellte ihn bis zum 26.01.2024 frei. Für die folgenden fünf Tage verlangte der Arbeitnehmer Vergütung.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf wies die Klage ab. Nach einer vorfristigen Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich oder zumindest wörtlich anbieten, um Annahmeverzug des Arbeitgebers zu begründen. Da der Ingenieur ab dem 27.01.2024 nicht zur Arbeit erschienen war, bestand kein Anspruch auf Verzugslohn.
Auch die Urlaubstage mussten nicht abgegolten werden, da die zuvor erklärte Freistellung verbindlich und damit wirksam als Urlaubserteilung anzusehen war: LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2025, 7 SLa 418-24
Weitere Informationen: Update Arbeitsrecht 07|2025 LAG Düsseldorf: Kein Annahmeverzug nach vorfristiger Eigenkündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Annahmeverzug des Arbeitgebers
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub
Letzte Überarbeitung: 26. August 2026
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