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Baye­ri­scher VGH, Ur­teil vom 28.01.2009, 22 BV 08.1413

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter
   
Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 22 BV 08.1413
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.01.2009
   
Leitsätze: Die satzungsmäßige Festsetzung einer Altersgrenze von 68 Jahren für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um drei Jahre verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Vorinstanzen: Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11.03.2008, M 16 K 07.2565
   

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