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Keine Einigungsstelle bei Streit über eine Abmahnung
29.04.2025 Eine schwangere Arbeitnehmerin hatte sich beim Betriebsrat über eine Abmahnung beschwert und um Unterstützung bei deren Entfernung gebeten. Sie hielt die Abmahnung für unberechtigt und sah sich unter anderem wegen ihrer bevorstehenden Mutterschutzzeit benachteiligt. Der Betriebsrat forderte den Arbeitgeber erfolglos zur Rücknahme der Abmahnung auf und beantragte anschließend die Einsetzung einer Einigungsstelle.
Das LAG Berlin-Brandenburg wies den Antrag zurück. Bei der Frage, ob eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist, handelt es sich um einen individuellen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Über solche Ansprüche entscheiden nach § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG die Arbeitsgerichte und nicht die Einigungsstelle: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2025, 10 TaBV 29/25.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2025 LAG Berlin-Brandenburg: Einigungsstelle wegen einer Arbeitnehmerbeschwerde über eine Abmahnung?
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat - Kündigungsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Einigungsstelle
Letzte Überarbeitung: 14. Juli 2026
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